\noindent Gem<65><6D><20>6 der Satzung des Chaos Computer Club Mannheim e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgelegten Beitr<74>ge zu entrichten. Das N<>here bestimmt die nachstehende Beitragsordnung.
Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine Doppelmitgliedschaft mit dem Chaos Computer Club e.V. (CCC e.V.) einzugehen. Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. <20>bernimmt die Organisation der Mitgliedschaft, welche sonst dem Mitglied obliegen w<>rde.
\item\label{doppeljahresbeitrag} F<>r Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft w<>hlen, betr<74>gt der monatliche Beitrag f<>r den Chaos Computer Club Mannheim e.V. EUR 9,58.
\item Die Mitglieder entrichten die Mitgliedsbeitr<74>ge f<>r beide Vereine an den Chaos Computer Club Mannheim e.V., dieser leitet den Beitrag an den CCC e.V. weiter.
\item Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. <20>bermittelt die f<>r die Mitgliederverwaltung notwendigen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, ggf. Nachweis f<>r Erm<72><6D>igung) an den CCC e.V.
\item Endet die Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V., besteht die Mitgliedschaft im CCC e.V. unabh<62>ngig weiter. In diesem Fall muss die Mitgliedschaft im CCC e.V. durch das Mitglied selbstst<73>ndig weiterorganisiert werden.
\item Die Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V. ist unabh<62>ngig von der Mitgliedschaft im CCC e.V.
\item Die Mitglieder halten ihre Mitgliedsdaten aktuell. Vorzugsweise werden <20>nderungen an die E-Mailadresse verwaltung@ccc-mannheim.de mitgeteilt.
\section{Aufnahmegeb<EFBFBD>hr des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
\begin{enumerate}
\item Die Aufnahmegeb<65>hr wird bei Aufnahme in den Verein f<>llig. Sie ist bei Stellung des Aufnahmeantrages einzuzahlen. Im Falle, dass der Vorstand den Aufnahmeantrag ablehnt, wird die Aufnahmegeb<65>hr zur<75>ckerstattet.
\item Der Mitgliedsbeitrag kann j<>hrlich vollst<73>ndig oder halbj<62>hrlich zur H<>lfte entrichtet werden.
\item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbj<62>hrlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Januar und 31. Juli zu entrichten.
\item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto.
\item Bei unterj<72>hrlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag auf den monatlichen Beitrag der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres.
\item Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beitr<74>ge ruht die Mitgliedschaft. Des weiteren wird f<>r jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
\item Kosten, welche durch nicht erf<72>llte Lastschriften entstehen, werden an die verursachenden Mitglieder weitergereicht.