Punke zur Zahlungsweise nach "Entrichtung der Beiträge" verschoben
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		@@ -37,6 +37,12 @@ Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine
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	\item Die Mitglieder halten ihre Mitgliedsdaten aktuell. Vorzugsweise werden <20>nderungen an die E-Mailadresse verwaltung@ccc-mannheim.de mitgeteilt. 
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\end{enumerate}
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\section{Einzelne Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
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\label{mitgliedsbeitrag}
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\begin{enumerate}
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	\item Mitglieder, welche keine Doppelmitglieder sind, entrichten einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 10,-.
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\end{enumerate}
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\section{Aufnahmegeb<EFBFBD>hr des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
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\begin{enumerate}
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	\item Die Aufnahmegeb<65>hr wird bei Aufnahme in den Verein f<>llig. Sie ist bei Stellung des Aufnahmeantrages einzuzahlen. Im Falle, dass der Vorstand den Aufnahmeantrag ablehnt, wird die Aufnahmegeb<65>hr zur<75>ckerstattet.
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@@ -44,20 +50,15 @@ Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine
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	\item Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Aufnahmeantrag angenommen wurde und Aufnahmegeb<65>hr und Mitgliedsbeitrag bezahlt wurden.
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\end{enumerate}
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\section{Einzelne Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
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\label{mitgliedsbeitrag}
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\begin{enumerate}
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	\item Doppelmitglieder entrichten den in \ref{doppelbeitr<EFBFBD>ge}.\ref{doppeljahresbeitrag} festgelegten Beitrag.
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	\item Mitglieder, welche keine Doppelmitglieder sind, entrichten einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 10,-.
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	\item Der Mitgliedsbeitrag kann j<>hrlich vollst<73>ndig oder halbj<62>hrlich zur H<>lfte entrichtet werden.
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  \item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbj<62>hrlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Januar und 31. Juli zu entrichten.
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  \item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto.
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	\item Bei unterj<72>hrlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag auf den monatlichen Beitrag der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres.
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	\item Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beitr<74>ge ruht die Mitgliedschaft. Des weiteren wird f<>r jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
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  \item Kosten, welche durch nicht erf<72>llte Lastschriften entstehen, werden an die verursachenden Mitglieder weitergereicht.
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\end{enumerate}
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\section{Entrichtung der Beitr<74>ge}
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  \begin{enumerate}
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    \item Der Mitgliedsbeitrag kann j<>hrlich vollst<73>ndig oder halbj<62>hrlich zur H<>lfte entrichtet werden.
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    \item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbj<62>hrlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Januar und 31. Juli zu entrichten.
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    \item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto.
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    \item Bei unterj<72>hrlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag auf den monatlichen Beitrag der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres.
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    \item Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beitr<74>ge ruht die Mitgliedschaft. Des weiteren wird f<>r jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
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    \item Kosten, welche durch nicht erf<72>llte Lastschriften entstehen, werden an die verursachenden Mitglieder weitergereicht.
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  \end{enumerate}
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\section{Ausnahmen}
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Auf Antrag kann der Vorstand in begr<67>ndeten Ausnahmef<65>llen f<>r einzelne Mitglieder Ausnahmen von dieser Beitragsordnung beschlie<69>en.
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		Reference in New Issue
	
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