From 16f0122138156b43693242bc1058f9ebfb8161f2 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: domke Date: Sun, 19 Feb 2012 13:08:47 +0100 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?Punke=20zur=20Zahlungsweise=20nach=20"Entrichtu?= =?UTF-8?q?ng=20der=20Beitr=C3=A4ge"=20verschoben?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- Beitragsordnung.tex | 27 ++++++++++++++------------- 1 file changed, 14 insertions(+), 13 deletions(-) diff --git a/Beitragsordnung.tex b/Beitragsordnung.tex index 5a6c9bd..7c7f8df 100755 --- a/Beitragsordnung.tex +++ b/Beitragsordnung.tex @@ -37,6 +37,12 @@ Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine \item Die Mitglieder halten ihre Mitgliedsdaten aktuell. Vorzugsweise werden Änderungen an die E-Mailadresse verwaltung@ccc-mannheim.de mitgeteilt. \end{enumerate} +\section{Einzelne Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V.} +\label{mitgliedsbeitrag} +\begin{enumerate} + \item Mitglieder, welche keine Doppelmitglieder sind, entrichten einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 10,-. +\end{enumerate} + \section{Aufnahmegebühr des Chaos Computer Club Mannheim e.V.} \begin{enumerate} \item Die Aufnahmegebühr wird bei Aufnahme in den Verein fällig. Sie ist bei Stellung des Aufnahmeantrages einzuzahlen. Im Falle, dass der Vorstand den Aufnahmeantrag ablehnt, wird die Aufnahmegebühr zurückerstattet. @@ -44,20 +50,15 @@ Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine \item Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Aufnahmeantrag angenommen wurde und Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag bezahlt wurden. \end{enumerate} -\section{Einzelne Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V.} -\label{mitgliedsbeitrag} -\begin{enumerate} - \item Doppelmitglieder entrichten den in \ref{doppelbeiträge}.\ref{doppeljahresbeitrag} festgelegten Beitrag. - \item Mitglieder, welche keine Doppelmitglieder sind, entrichten einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 10,-. - \item Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich vollständig oder halbjährlich zur Hälfte entrichtet werden. - \item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbjährlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Januar und 31. Juli zu entrichten. - \item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto. - \item Bei unterjährlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag auf den monatlichen Beitrag der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres. - \item Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft. Des weiteren wird für jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben. - \item Kosten, welche durch nicht erfüllte Lastschriften entstehen, werden an die verursachenden Mitglieder weitergereicht. -\end{enumerate} - \section{Entrichtung der Beiträge} + \begin{enumerate} + \item Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich vollständig oder halbjährlich zur Hälfte entrichtet werden. + \item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbjährlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Januar und 31. Juli zu entrichten. + \item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto. + \item Bei unterjährlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag auf den monatlichen Beitrag der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres. + \item Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft. Des weiteren wird für jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben. + \item Kosten, welche durch nicht erfüllte Lastschriften entstehen, werden an die verursachenden Mitglieder weitergereicht. + \end{enumerate} \section{Ausnahmen} Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen für einzelne Mitglieder Ausnahmen von dieser Beitragsordnung beschließen.