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\usepackage[ngerman]{babel}
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\pagestyle{plain}
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\title{Beitragsordnung}
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\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
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\author{}
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\date{23. M<>rz 2011}
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\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
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\begin{document}
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\maketitle
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\sffamily
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\noindent Gem<65><6D> <20>6 der Satzung des Chaos Computer Club Mannheim e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgelegten Beitr<74>ge zu entrichten. Das N<>here bestimmt die nachstehende Beitragsordnung.
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\section{Doppelmitgliedschaft}
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\label{doppelmitgliedscahft}
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Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine Doppelmitgliedschaft mit dem Chaos Computer Club e.V. (CCC e.V.) einzugehen. Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. <20>bernimmt die Organisation der Mitgliedschaft, die sonst dem Mitglied obliegen w<>rde.
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\subsection{Beitr<EFBFBD>ge}
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\label{doppelbeitr<EFBFBD>ge}
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\begin{enumerate}
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\item \label{doppeljahresbeitrag} F<>r Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft w<>hlen, betr<74>gt der Jahresbeitrag f<>r den Chaos Computer Club Mannheim e.V. EUR 115,-.
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\item Der Mitglieds- und Aufnahmegeb<65>hr des CCC e.V. richtet sich nach dessen jeweils g<>ltiger Beitragsordnung.
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\end{enumerate}
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\subsection{Organisation}
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\begin{enumerate}
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\item Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft w<>hlen, sind Mitglieder in beiden Vereinen mit s<>mtlilchen Rechten und Pflichten.
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\item Die Mitglieder bezahlen die Mitgliedsbeitr<74>ge f<>r beide Vereine an den Chaos Computer Club Mannheim e.V., dieser leitet den Beitrag an den CCC e.V. weiter.
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\item Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. <20>bermittelt die f<>r die Mitgliederverwaltung notwendigen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, ggf. Nachweis f<>r Erm<72><6D>igung) an den CCC e.V.
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\item Endet die Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V., besteht die Mitgliedschaft im CCC e.V. unabh<62>ngig weiter. In diesem Fall muss die Mitgliedschaft im CCC e.V. durch das Mitglied selbstst<73>ndig weiterorganisiert werden.
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\item Die Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V. ist unabh<62>ngig von der Mitgliedschaft im CCC e.V.
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\item Die Mitglieder halten ihre Mitgliedsdaten aktuell. Vorzugsweise werden <20>nderungen an die E-Mailadresse verwaltung@ccc-mannheim.de mitgeteilt.
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\end{enumerate}
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\section{Aufnahmegeb<EFBFBD>hr des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
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\begin{enumerate}
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\item Die Aufnahmegeb<65>hr wird bei Aufnahme in den Verein f<>llig. Sie ist bei Stellung des Aufnahmeantrages einzuzahlen. Im Falle, dass der Vorstand den Aufnahmeantrag ablehnt, wird die Aufnahmegeb<65>hr zur<75>ckerstattet.
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||||
\item Die Aufnahmegeb<65>hr betr<74>gt EUR 10,-.
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\item Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Aufnahmeantrag angenommen wurde und Aufnahmegeb<65>hr und Mitgliedsbeitrag bezahlt wurden.
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\end{enumerate}
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\section{Mitgliedsbeitrag des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
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\label{mitgliedsbeitrag}
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\begin{enumerate}
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||||
\item Doppelmitglieder entrichten den in \ref{doppelbeitr<EFBFBD>ge}.\ref{doppeljahresbeitrag} festgelegten Beitrag.
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\item Mitglieder, welche keine Doppelmitglieder sind, entrichten einen j<>hrlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 120,-.
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||||
\item Der Mitgliedsbeitrag kann j<>hrlich vollst<73>ndig oder halbj<62>hrlich zur H<>lfte entrichtet werden.
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||||
\item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils im Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbj<62>hrlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils im Januar und Juli zu entrichten.
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||||
\item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto.
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||||
\item Bei unterj<72>hrlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag auf den monatlichen Beitrag der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres.
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||||
\item Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beitr<74>ge ruht die Mitgliedschaft. Des weiteren wird f<>r jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
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||||
\item Kosten, welche durch nicht erf<72>llte Lastschriften entstehen, werden an die verursachenden Mitglieder weitergereicht.
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\end{enumerate}
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\section{Ausnahmen}
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||||
Auf Antrag kann der Vorstand in begr<67>ndeten Ausnahmef<65>llen f<>r einzelne Mitglieder Ausnahmen von dieser Beitragsordnung beschlie<69>en.
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\section{Inkrafttreten/<2F>bergangsbestimmungen}
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\begin{enumerate}
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||||
\item Die Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am 23.03.2011 mit Wirkung ab sofort beschlossen.
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||||
\item Diese Beitragsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Beitragsordnungen.
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\end{enumerate}
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\end{document}
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Geschaeftsordnung der Mitgliederversammlung.pdf
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\pagestyle{plain}
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||||
\title{Gesch<EFBFBD>ftsordnung der Mitgliederversammlung}
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||||
\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim}
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||||
\author{}
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||||
\date{3. April 2009}
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\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
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||||
\begin{document}
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||||
\maketitle
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||||
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||||
In Ausf<73>llung und Erg<72>nzung des von der Satzung des Chaos Computer Club
|
||||
Mannheim vorgegebenen Rahmens wird folgende Gesch<63>ftsordnung erlassen:
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||||
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||||
\section{Protokollf<EFBFBD>hrer}
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||||
\begin{enumerate}
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||||
\item Die Mitglieder w<>hlen aus ihren Reihen einen Protokollf<6C>hrer.
|
||||
\item <20>ber den Verlauf der Mitgliederversammlungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Protokollf<6C>hrer zu unterzeichnen ist. Diese Niederschrift ist auf Anfrage beim Vorstand einsehbar. Erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Unterzeichnung der Niederschrift kein Einspruch gilt diese als genehmigt.
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||||
\item Die Niederschrift soll folgende Angaben enthalten:
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\begin{enumerate}
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||||
\item Ort und Tag der Versammlung
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||||
\item Name des Versammlungsleiters und Protokollf<6C>hrers
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\item die Zahl der erschienen Mitglieder
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||||
\item Angaben zu den gefassten Beschl<68>ssen mit genauen Abstimmungsergebnissen
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||||
\item die Anwesenheitsliste als Anlage
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||||
\item die erforderlichen Unterschriften
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||||
\end{enumerate}
|
||||
\end{enumerate}
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||||
\section{Rechnungspr<EFBFBD>fer}
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||||
\begin{enumerate}
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||||
\item Die Mitgliederversammlung kann, jeweils f<>r die Dauer von zwei
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Gesch<EFBFBD>ftsjahren, einen Rechnungspr<70>fer w<>hlen der nicht Mitglied des
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Vorstandes ist. Eine Wiederwahl ist zul<75>ssig.
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||||
\item Der Rechnungspr<70>fer pr<70>ft die Kassen- und Rechnungsf<73>hrung des
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Vorstandes nach Ablauf eines jeden Gesch<63>ftsjahres und berichtet dar<61>ber
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auf der ordentlichen Mitgliederversammlung.
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||||
\item Die T<>tigkeit ist ehrenamtlich.
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||||
\item Der Rechnungspr<70>fer kann nach eigenem Ermessen unter
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betriebswirtschaftlicher Beachtung der Finanzkraft des Vereins zur
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||||
Rechnungspr<EFBFBD>fung vereidigte Wirtschaftspr<70>fer oder Steuerberater
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hinzuziehen, welche gegebenenfalls die Kassen- und Rechnungspr<70>fung zu
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testieren haben. Eine Verpflichtung dazu besteht nur dann, wenn die
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||||
Mitgliederversammlung dies ausdr<64>cklich f<>r den Einzelfall beschlie<69>t.
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||||
\end{enumerate}
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||||
\section{Beschlussfassung}
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\begin{enumerate}
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||||
\item Die offene Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
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||||
\item Die Abstimmung erfolgt offen, soweit die anwesenden Mitglieder nichts anderes beschlie<69>en.
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||||
\item Auf Verlangen von mindestens einem anwesenden Mitglied ist dar<61>ber zu
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beschlie<EFBFBD>en, ob die Abstimmung offen oder geheim durchzuf<75>hren ist.
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||||
\end{enumerate}
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||||
\section{Ablauf der Mitlgliederversammlung}
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||||
\begin{enumerate}
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||||
\item Der Versammlungsleiter er<65>ffnet die Sitzung und begr<67><72>t die anwesenden Mitglieder, welche sich in die ausliegende Anwesenheitsliste eintragen.
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||||
\item Der Versammlungsleiter beantragt die Feststellung der Beschlussf<73>higkeit.
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||||
\item Die Mitgliederversammlung bestellt einen Protokollf<6C>hrer.
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||||
\item Der Versammlungsleiter beantragt die Genehmigung der Tagesordnung. Hier soll zus<75>tzlich dar<61>ber befunden werden, ob <20>ber nach <20>8, Abs.5 der Satzung gestellte Antr<74>ge beschossen werden kann.
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||||
\item Die Mitgliederversammlung tritt in die Tagesordnung ein. Jeder Beschlussfassung soll eine Aussprache vorangestellt sein.
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||||
\item Sofern ein Tagesordnungspunkt "`Verschiedenes"' existiert, soll dieser nur f<>r Informationen und Ank<6E>ndigungen verwendet werden. Innerhalb dieses Tagesordnungspunktes sollen keine Beschl<68>sse gefasst werden.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
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||||
\section{Inkrafttreten}
|
||||
Diese Gesch<63>ftsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 3. April 2009
|
||||
beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.\\
|
||||
Diese Gesch<63>ftsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Gesch<63>ftsordnungen.
|
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||||
\end{document}
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\usepackage[T1]{fontenc}
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\usepackage[ngerman]{babel}
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\pagestyle{plain}
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||||
\title{Gesch<EFBFBD>ftsordnung des Vorstands}
|
||||
\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim}
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||||
\author{}
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||||
\date{3. April 2009}
|
||||
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||||
\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
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||||
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||||
\begin{document}
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||||
\maketitle
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||||
In Ausf<73>llung und Erg<72>nzung des von der Satzung des Chaos Computer Club
|
||||
Mannheim vorgegebenen Rahmens wird folgende Gesch<63>ftsordnung erlassen:
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||||
|
||||
\section{Versammlungsordnung}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Vorstand soll einmal im Quartal tagen.
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||||
\item Der Vorstand w<>hlt aus seinen Reihen einen Protokollf<6C>hrer, der den
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||||
Ablauf der Vorstandssitzung protokolliert.
|
||||
\item <20>ber den Verlauf der Vorstandssitzungen ist eine Niederschrift
|
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anzufertigen, die vom allen Anwesenden zu unterzeichnen ist. Die
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||||
Niederschrift ist innerhalb einer Woche den Mitgliedern schriftlich oder
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||||
per E-Mail zur Verf<72>gung zu stellen. Erfolgt nach der Ver<65>ffentlichung der
|
||||
Niederschrift innerhalb von vier Wochen kein Einspruch, gilt diese als
|
||||
genehmigt.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Zust<EFBFBD>ndigkeiten des Schatzmeisters}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Schatzmeister <20>berwacht die Haushaltsf<73>hrung und verwaltet das
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||||
Verm<EFBFBD>gen des Vereins. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche
|
||||
Haushaltsf<EFBFBD>hrung hinzuwirken.
|
||||
\item Mit dem Ablauf des Gesch<63>ftsjahres stellt er unverz<72>glich die Abrechnung
|
||||
sowie die Verm<72>gens<6E>bersicht und sonstige Unterlagen von
|
||||
wirtschaftlichem Belang dem Rechnungspr<70>fer des Vereins zur Pr<50>fung zur
|
||||
Verf<EFBFBD>gung.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Beir<EFBFBD>te}
|
||||
Der Vorstand kann "`Fachliche Beir<69>te"' oder "`Wissenschaftliche Beir<69>te"' einrichten,
|
||||
die f<>r den Verein beratend und unterst<73>tzend t<>tig werden; in die Beir<69>te k<>nnen
|
||||
auch Nicht-Mitglieder berufen werden.
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||||
|
||||
\section{Inkrafttreten}
|
||||
Diese Gesch<63>ftsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 3. April 2009
|
||||
beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.\\
|
||||
Diese Gesch<63>ftsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Gesch<63>ftsordnungen.
|
||||
\end{document}
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\pagestyle{plain}
|
||||
\title{Satzung}
|
||||
\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim}
|
||||
\author{}
|
||||
\date{23. M<>rz 2011}
|
||||
|
||||
\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
|
||||
\KOMAoptions{toc=flat}
|
||||
\begin{document}
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||||
\maketitle
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||||
\sffamily
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||||
\tableofcontents
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||||
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||||
\newpage
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||||
\section{Name, Sitz, Gesch<63>ftsjahr}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Verein f<>hrt den Namen "`Chaos Computer Club Mannheim"' und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung f<>hrt er den Zusatz "`e.V."'.
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||||
\item Der Verein hat seinen Sitz in Mannheim.
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||||
\item Das Gesch<63>ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Zweck des Vereins}
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||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Zweck des Vereins ist die F<>rderung der Bildung und Volksbildung auf dem Gebiet der Informationstechnologien, des Informationsrechts und verwandten Themen sowie des kreativen Umgangs mit diesen.
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||||
\item Der Verein verfolgt ausschlie<69>lich und unmittelbar gemeinn<6E>tzige Zwecke im Sinne des Abschnittes "`Steuerbeg<65>nstigte Zwecke"' der Abgabenordnung.
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||||
\item Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Durchf<68>hrung von <20>ffentlichen, entgeltfreien Veranstaltungen f<>r Computersicherheit, Informationsrecht und kreativen Umgang mit neuen Technologien und deren Anwendungen.
|
||||
\item F<>rderung von Forschung, Entwicklung und Aufkl<6B>rung im Bereich der Informationstechnologien.
|
||||
\item F<>rderung der Allgemeinbildung der Bev<65>lkerung im Umgang mit neuen Technologien.
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||||
\end{enumerate}
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Selbstlosigkeit}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Verein ist selbstlos t<>tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
|
||||
\item Mittel des Vereins d<>rfen nur f<>r die satzungsgem<65><6D>en Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh<72>ltnism<73><6D>ig hohe Verg<72>tungen beg<65>nstigt werden.
|
||||
\item Alle Inhaber von Vereins<6E>mtern sind ehrenamtlich t<>tig.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Erwerb der Mitgliedschaft}
|
||||
\label{erwerb-der-mitgliedschaft}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Mitglieder k<>nnen ausschlie<69>lich nat<61>rliche Personen werden.
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung kann Personen, die sich durch besondere Verdienste im Sinne des Vereins oder die von ihm verfolgten satzungsgem<65><6D>en Zwecke hervorgetan haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit.
|
||||
\item Der Vorstand entscheidet auf schriftlichen Antrag des potentiellen Mitglieds <20>ber die Aufnahme. Der Beschluss wird dem Antragsteller schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
|
||||
\item Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, die binnen eines Monats ab Zugang der Ablehnung schriftlich beim Vorstand einzureichen ist. <20>ber die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung nach demselben Verfahren wie bei Ausschluss eines Mitglieds.
|
||||
\item \label{beginn-mitgliedschaft} Die Mitgliedschaft beginnt nach positivem Aufnahmebescheid mit dem Eingang des Aufnahmebeitrags und des ersten Mitgliedsbeitrags. Sie dauert mindestens ein Jahr und verl<72>ngert sich bei nicht fristgerecht eingereichter Austrittserkl<6B>rung um ein weiteres Jahr.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Beendigung der Mitgliedschaft}
|
||||
Die Mitgliedschaft endet
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item bei nat<61>rlichen Personen mit deren Tod.
|
||||
\item nach schriftlicher Austrittserkl<6B>rung eines Mitglieds zum Ende des Mitgliedszeitraums nach \ref{erwerb-der-mitgliedschaft}.\ref{beginn-mitgliedschaft}, die mindestens 14 Tage vor Ablauf dieses Zeitraums schriftlich beim Vorstand eingegangen sein muss.
|
||||
\item bei Mitgliedern, die sich nach schriftlicher Mahnung mehr als sechs Monate mit Mitgliedsbeitr<74>gen im Verzug befinden.
|
||||
\item durch Ausschluss aus dem Verein.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Mitgliedsbeitr<EFBFBD>ge}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Verein erhebt einen Aufnahmebeitrag und einen regelm<6C><6D>igen Mitgliedsbeitrag, die im Voraus zu entrichten sind. N<>heres regelt eine von der Mitgliederversammlung zu beschlie<69>ende Beitragsordnung.
|
||||
\item Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erl<72>schen alle Anspr<70>che aus dem Mitgliedsverh<72>ltnis. Eine R<>ckerstattung von Beitr<74>gen, Spenden oder sonstigen Unterst<73>tzungsleistungen ist grunds<64>tzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf offene Beitragsforderungen bleibt hiervon unber<65>hrt.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Organe}
|
||||
Die Organe des Vereins sind
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Vorstand, bestehend aus dem:
|
||||
\begin{enumerate}
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||||
\item 1. Vorsitzenden
|
||||
\item 2. Vorsitzenden
|
||||
\item Schatzmeister
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item die Mitgliederversammlung.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Die Mitgliederversammlung}
|
||||
\label{die-mv}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vereins.
|
||||
\item Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal j<>hrlich im ersten Halbjahr vom Vorstand einberufen.
|
||||
\item Es k<>nnen au<61>erordentliche Mitgliederversammlungen entweder auf Beschluss des Vorstands oder auf Verlangen eines F<>nftels der Mitglieder einberufen werden.
|
||||
\item \label{mv-einladung} Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern schriftlich oder per E-Mail unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher zuzustellen. Die Einladung erfolgt an die letzte vom Mitglied bekannt gegebene Adresse.
|
||||
\item \label{mv-nachtrag} Mitglieder k<>nnen zu den bestehenden Tagesordnungspunkten weitere Antr<74>ge stellen, wenn sie diese dem Vorstand sp<73>testens zwei Wochen vor dem anberaumten Termin schriftlich oder per E-Mail zur Bekanntgabe mitteilen. Die Mitgliederversammlung beschlie<69>t <20>ber die Zulassung der nachtr<74>glichen Antr<74>ge zur Beschlussfassung.
|
||||
\item Eine Vertretung eines Mitglieds durch ein anderes ist m<>glich, wenn die Vertretungsbefugnis schriftlich nachgewiesen wird.
|
||||
\item Jede ordnungsgem<65><6D> einberufene Mitgliederversammlung ist unabh<62>ngig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf<73>hig.
|
||||
\item Die Mitgliederversammlung wird von einem anwesenden Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitlglied anwesend, bestellt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.
|
||||
\item{Protokollf<EFBFBD>hrer}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Die Mitglieder w<>hlen aus ihren Reihen einen Protokollf<6C>hrer.
|
||||
\item <20>ber den Verlauf der Mitgliederversammlungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Protokollf<6C>hrer zu unterzeichnen ist. Diese Niederschrift ist auf Anfrage beim Vorstand einsehbar. Erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Unterzeichnung der Niederschrift kein Einspruch gilt diese als genehmigt.
|
||||
\item Die Niederschrift soll folgende Angaben enthalten:
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Ort und Tag der Versammlung
|
||||
\item Name des Versammlungsleiters und Protokollf<6C>hrers
|
||||
\item die Zahl der erschienen Mitglieder
|
||||
\item Angaben zu den gefassten Beschl<68>ssen mit genauen Abstimmungsergebnissen
|
||||
\item die Anwesenheitsliste als Anlage
|
||||
\item die erforderlichen Unterschriften
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
\item Jedes Mitglied, dessen Mitgliedschaft nicht ruht, ist stimmberechtigt.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Zust<EFBFBD>ndigkeiten der Mitgliederversammlung}
|
||||
Die Mitgliederversammlung
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item w<>hlt und kontrolliert den Vorstand und den Schatzmeister.
|
||||
\item pr<70>ft und genehmigt die Jahresabschlussrechnung des Schatzmeisters und erteilt die Entlastung von Schatzmeister und Vorstand.
|
||||
\item entscheidet in allen F<>llen, in denen nicht die Zust<73>ndigkeit eines anderen Organs bestimmt ist.
|
||||
\item trifft Mehrheitsentscheidungen mit der einfachen Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder.
|
||||
\item kann den Vereinszweck mit der Zustimmung aller teilnehmenden Mitglieder <20>ndern. Der <20>nderungsantrag muss gem<65><6D> \ref{die-mv}.\ref{mv-einladung} erfolgen. Weiter wird bestimmt, dass \ref{die-mv}.\ref{mv-nachtrag} f<>r Zweck<63>nderungen keine Anwendung findet. Zweck<63>nderungen k<>nnen somit nicht durch Nachtrag zur Tagesordunung beschlossen werden.
|
||||
\item kann die Vereinssatzung mit Zustimmung von drei Vierteln der teilnehmenden Mitglieder <20>ndern.
|
||||
\item gibt sich eine Gesch<63>ftsordnung.
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\end{enumerate}
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\section{Der Vorstand}
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\begin{enumerate}
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\item Der Vorstand trifft seine Beschl<68>sse auf Sitzungen, zu denen sp<73>testens eine Woche vorher schriftlich oder per E-Mail zu laden ist. Mit dem Einverst<73>ndnis aller Vorstandsmitglieder kann diese Frist verk<72>rzt werden oder ganz entfallen.
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\item Der Vorstand ist beschlussf<73>hig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
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\item Beschl<68>sse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
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\item Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann durch den Vorstand f<>r die verbleibende Amtszeit ein Stellvertreter bestellt werden.
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\item Der Verein wird gerichtlich und au<61>ergerichtlich durch die Vorstandsmitglieder vertreten. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
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\item Im Innenverh<72>ltnis wird bestimmt, dass der Vorstand in wichtigen Dingen gemeinsam beschlie<69>t.
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\item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren bestellt, er bleibt jedoch bis zu Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt. Die Wiederwahl ist zul<75>ssig.
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\item Vorstandsmitglied kann nur werden, wer mindestens zwei Jahre Vereinsmitglied ist und in dieser Zeit f<>r die Ziele des Vereins f<>rderlich t<>tig war. <20>ber die Eignung des Kandidaten entscheidet die Mitgliederversammlung.
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\end{enumerate}
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\section{Zust<EFBFBD>ndigkeiten des Vorstands}
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\begin{enumerate}
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\item Der Vorstand f<>hrt die Gesch<63>fte des Vereins und fasst die erforderlichen Beschl<68>sse.
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\item Er ist zu rechtsgesch<63>ftlichen Verpflichtungen zu Lasten des Vereins bis zu einer H<>he von EUR 523,42 erm<72>chtigt. Diese Bestimmung betrifft das Innenverh<72>ltnis.
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\item In dringenden, keinen Aufschub duldenden Dingen kann der Vorstand mit der Zustimmung aller Vorstandsmitglieder <20>ber diese Befugnisse hinaus handeln. Diese Bestimmung betrifft das Innenverh<72>ltnis. Er ist verpflichtet die Mitglieder hier<65>ber unverz<72>glich zu informieren.
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\item Der Vorstand gibt sich eine Gesch<63>ftsordnung, die die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands und die gegenseitige Vertretung der Vorstandsmitglieder, sowie die Art des Zustandekommens seiner Beschl<68>sse regelt und die der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.
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\end{enumerate}
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\section{Ausschluss von Mitgliedern}
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\begin{enumerate}
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\item Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit ein Mitglied auf Antrag ausschlie<69>en.
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\item Gegen diesen Ausschluss kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
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\item Ein Widerspruch f<>hrt zu einer <20>berpr<70>fung des Ausschlusses durch die Mitgliederversammlung. Die einfache Mehrheit kann den Ausschluss ablehnen.
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\item Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
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\end{enumerate}
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\section{Aufl<EFBFBD>sung des Vereins}
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\begin{enumerate}
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\item Der Antrag auf Aufl<66>sung des Vereins kann durch den Vorstand oder ein F<>nftel der Mitglieder gestellt werden.
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\item Die Aufl<66>sung des Vereines kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen g<>ltigen Stimmen beschlossen werden. Stimmenthaltungen bleiben au<61>er acht.
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\item Der Antrag auf Aufl<66>sung muss der Mitgliederversammlung sp<73>testens vier
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Wochen vor ihrer Tagung vorgelegt worden sein.
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\item Bei Aufl<66>sung des Vereins oder Wegfall des gemeinn<6E>tzigen Zwecks f<>llt sein Verm<72>gen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende,
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als gemeinn<6E>tzig anerkannte K<>rperschaft, die es zur F<>rderung der Volksbildung zu verwenden hat.
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\end{enumerate}
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\section{Erm<EFBFBD>chtigung}
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\label{ermaechtigung}
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Der Vorstand ist erm<72>chtigt, etwaige zur Eintragung des Vereins und Anerkennung der Gemeinn<6E>tzigkeit erforderliche formelle <20>nderungen und Erg<72>nzungen der Satzung vorzunehmen.\\[1.5cm]
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Die vorstehende Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 3. April 2009 neu gefasst.\\[0.5cm]
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Durch Vorstandsbeschlu<6C> gem<65><6D> \ref{ermaechtigung} am 8. Juli 2009 ge<67>ndert.\\[0.5cm]
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Durch Beschlu<6C> der Mitgliederversammlung am 23. April 2011 ge<67>ndert.
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\end{document}
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