Aenderung Jahresbeitrag -> Monatsbeitrag

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@ -6,8 +6,8 @@
\title{Beitragsordnung}
\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
\author{}
\date{23. März 2011}
\author{ENTWURF}
\date{TBD}
\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
@ -23,7 +23,7 @@ Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine
\subsection{Beiträge}
\label{doppelbeiträge}
\begin{enumerate}
\item \label{doppeljahresbeitrag} Für Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft wählen, beträgt der Jahresbeitrag für den Chaos Computer Club Mannheim e.V. EUR 115,-.
\item \label{doppeljahresbeitrag} Für Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft wählen, beträgt der monatliche Beitrag für den Chaos Computer Club Mannheim e.V. EUR 9,58.
\item Der Mitglieds- und Aufnahmegebühr des CCC e.V. richtet sich nach dessen jeweils gültiger Beitragsordnung.
\end{enumerate}
@ -41,16 +41,16 @@ Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine
\begin{enumerate}
\item Die Aufnahmegebühr wird bei Aufnahme in den Verein fällig. Sie ist bei Stellung des Aufnahmeantrages einzuzahlen. Im Falle, dass der Vorstand den Aufnahmeantrag ablehnt, wird die Aufnahmegebühr zurückerstattet.
\item Die Aufnahmegebühr beträgt EUR 10,-.
\item Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Aufnahmeantrag angenommen wurde und Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag bezahlt wurden.
\item Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Aufnahmeantrag angenommen wurde und Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag bezahlt wurden.
\end{enumerate}
\section{Mitgliedsbeitrag des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
\label{mitgliedsbeitrag}
\begin{enumerate}
\item Doppelmitglieder entrichten den in \ref{doppelbeiträge}.\ref{doppeljahresbeitrag} festgelegten Beitrag.
\item Mitglieder, welche keine Doppelmitglieder sind, entrichten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 120,-.
\item Mitglieder, welche keine Doppelmitglieder sind, entrichten einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 10,-.
\item Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich vollständig oder halbjährlich zur Hälfte entrichtet werden.
\item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils im Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbjährlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils im Januar und Juli zu entrichten.
\item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbjährlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Januar und 31. Juli zu entrichten.
\item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto.
\item Bei unterjährlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag auf den monatlichen Beitrag der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres.
\item Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft. Des weiteren wird für jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
@ -63,8 +63,8 @@ Auf Antrag kann der Vorstand in begr
\section{Inkrafttreten/Übergangsbestimmungen}
\begin{enumerate}
\item Die Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am 23.03.2011 mit Wirkung ab sofort beschlossen.
\item Die Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am \textit{TBD} mit Wirkung ab sofort beschlossen.
\item Diese Beitragsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Beitragsordnungen.
\end{enumerate}
\end{document}
\end{document}