Merge branch 'Antrag-BO'

This commit is contained in:
domke 2013-04-14 11:07:28 +02:00
commit dc23ef1e36
2 changed files with 71 additions and 71 deletions

Binary file not shown.

View File

@ -1,71 +1,71 @@
\documentclass[a4paper, 12pt]{scrartcl}
\usepackage[latin1]{inputenc}
\usepackage[T1]{fontenc}
\usepackage[ngerman]{babel}
\pagestyle{plain}
\title{Beitragsordnung}
\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
\date{10.08.2012}
\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
\begin{document}
\maketitle
\sffamily
\noindent Gemäß §6 der Satzung des Chaos Computer Club Mannheim e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge zu entrichten. Das Nähere bestimmt die nachstehende Beitragsordnung.
\section{Doppelmitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V. und Chaos Computer Club e.V.}
\label{doppelmitgliedscahft}
Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine Doppelmitgliedschaft mit dem Chaos Computer Club e.V. (CCC e.V.) einzugehen. Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. übernimmt die Organisation der Mitgliedschaft, welche sonst dem Mitglied obliegen würde.
\subsection{Beiträge}
\label{doppelbeiträge}
\begin{enumerate}
\item \label{doppeljahresbeitrag} Für Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft wählen, beträgt der monatliche Beitrag für den Chaos Computer Club Mannheim e.V. EUR 9,58.
\item Der Mitglieds- und Aufnahmegebühr des CCC e.V. richtet sich nach dessen jeweils gültiger Beitragsordnung.
\end{enumerate}
\subsection{Organisation der Doppelmitgliedschaft}
\begin{enumerate}
\item Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft wählen, sind Mitglieder in beiden Vereinen mit sämtlilchen Rechten und Pflichten.
\item Die Mitglieder entrichten die Mitgliedsbeiträge für beide Vereine gleichzeitig an den Chaos Computer Club Mannheim e.V., dieser leitet den Beitrag an den CCC e.V. weiter.
\item Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. übermittelt die für die Mitgliederverwaltung notwendigen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, ggf. Nachweis für Ermäßigung) an den CCC e.V.
\item Endet die Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V., besteht die Mitgliedschaft im CCC e.V. unabhängig weiter. In diesem Fall muss die Mitgliedschaft im CCC e.V. durch das Mitglied selbstständig weiterorganisiert werden.
\item Die Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V. ist unabhängig von der Mitgliedschaft im CCC e.V.
\item Die Mitglieder halten ihre Mitgliedsdaten aktuell. Vorzugsweise werden Änderungen an die E-Mailadresse verwaltung@ccc-mannheim.de mitgeteilt.
\end{enumerate}
\section{Einzelne Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
\label{mitgliedsbeitrag}
\begin{enumerate}
\item Mitglieder, welche keine Doppelmitglieder sind, entrichten einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 10,-.
\end{enumerate}
\section{Aufnahmegebühr des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
\begin{enumerate}
\item Die Aufnahmegebühr wird bei Aufnahme in den Verein fällig. Sie ist bei Stellung des Aufnahmeantrages einzuzahlen. Im Falle, dass der Vorstand den Aufnahmeantrag ablehnt, wird die Aufnahmegebühr zurückerstattet.
\item Die Aufnahmegebühr beträgt EUR 10,-.
\item Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Aufnahmeantrag angenommen wurde und Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag bezahlt wurden.
\end{enumerate}
\section{Entrichtung der Beiträge}
\begin{enumerate}
\item Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich vollständig oder halbjährlich zur Hälfte entrichtet werden.
\item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbjährlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Januar und 31. Juli zu entrichten.
\item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto. In begründeten Ausnahmefällen kann mit dem Schatzmeister die Barzahlung vereinbart werden.
\item Bei unterjährlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag auf den monatlichen Beitrag der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres.
\item Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft. Des weiteren wird für jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
\item Kosten, welche durch nicht erfüllte Lastschriften entstehen, werden an die verursachenden Mitglieder weitergereicht.
\end{enumerate}
\section{Ausnahmen}
Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen für einzelne Mitglieder Ausnahmen von dieser Beitragsordnung beschließen.
\section{Inkrafttreten/Übergangsbestimmungen}
\begin{enumerate}
\item Die Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am 10.08.1012 mit Wirkung ab sofort beschlossen.
\item Diese Beitragsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Beitragsordnungen.
\end{enumerate}
\end{document}
\documentclass[a4paper, 12pt]{scrartcl}
\usepackage[latin1]{inputenc}
\usepackage[T1]{fontenc}
\usepackage[ngerman]{babel}
\pagestyle{plain}
\title{Beitragsordnung}
\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
\date{12.04.2013}
\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
\begin{document}
\maketitle
\sffamily
\noindent Gemäß §6 der Satzung des Chaos Computer Club Mannheim e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge zu entrichten. Das Nähere bestimmt die nachstehende Beitragsordnung.
\section{Doppelmitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V. und Chaos Computer Club e.V.}
\label{doppelmitgliedscahft}
Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine Doppelmitgliedschaft mit dem Chaos Computer Club e.V. (CCC e.V.) einzugehen. Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. übernimmt die Organisation der Mitgliedschaft, welche sonst dem Mitglied obliegen würde.
\subsection{Beiträge}
\label{doppelbeiträge}
\begin{enumerate}
\item \label{doppeljahresbeitrag} Für Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft wählen, beträgt der monatliche Beitrag für den Chaos Computer Club Mannheim e.V. EUR 10,00.
\item Der Mitglieds- und Aufnahmegebühr des CCC e.V. richtet sich nach dessen jeweils gültiger Beitragsordnung.
\end{enumerate}
\subsection{Organisation der Doppelmitgliedschaft}
\begin{enumerate}
\item Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft wählen, sind Mitglieder in beiden Vereinen mit sämtlilchen Rechten und Pflichten.
\item Die Mitglieder entrichten die Mitgliedsbeiträge für beide Vereine gleichzeitig an den Chaos Computer Club Mannheim e.V., dieser leitet den Beitrag an den CCC e.V. weiter.
\item Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. übermittelt die für die Mitgliederverwaltung notwendigen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, ggf. Nachweis für Ermäßigung) an den CCC e.V.
\item Endet die Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V., besteht die Mitgliedschaft im CCC e.V. unabhängig weiter. In diesem Fall muss die Mitgliedschaft im CCC e.V. durch das Mitglied selbstständig weiterorganisiert werden.
\item Die Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V. ist unabhängig von der Mitgliedschaft im CCC e.V.
\item Die Mitglieder halten ihre Mitgliedsdaten aktuell. Vorzugsweise werden Änderungen an die E-Mailadresse verwaltung@ccc-mannheim.de mitgeteilt.
\end{enumerate}
\section{Einzelne Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
\label{mitgliedsbeitrag}
\begin{enumerate}
\item Mitglieder, welche keine Doppelmitglieder sind, entrichten einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 10,-.
\end{enumerate}
\section{Aufnahmegebühr des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
\begin{enumerate}
\item Die Aufnahmegebühr wird bei Aufnahme in den Verein fällig. Sie ist bei Stellung des Aufnahmeantrages einzuzahlen. Im Falle, dass der Vorstand den Aufnahmeantrag ablehnt, wird die Aufnahmegebühr zurückerstattet.
\item Die Aufnahmegebühr beträgt EUR 10,-.
\item Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Aufnahmeantrag angenommen wurde und Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag bezahlt wurden.
\end{enumerate}
\section{Entrichtung der Beiträge}
\begin{enumerate}
\item Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich vollständig oder halbjährlich zur Hälfte entrichtet werden.
\item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbjährlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Januar und 31. Juli zu entrichten.
\item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto. In begründeten Ausnahmefällen kann mit dem Schatzmeister die Barzahlung vereinbart werden.
\item Bei unterjährlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag auf den monatlichen Beitrag der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres.
\item Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft. Des weiteren wird für jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
\item Kosten, welche durch nicht erfüllte Lastschriften entstehen, werden an die verursachenden Mitglieder weitergereicht.
\end{enumerate}
\section{Ausnahmen}
Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen für einzelne Mitglieder Ausnahmen von dieser Beitragsordnung beschließen.
\section{Inkrafttreten/Übergangsbestimmungen}
\begin{enumerate}
\item Die Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am 12.04.2013 mit Wirkung ab sofort beschlossen.
\item Diese Beitragsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Beitragsordnungen.
\end{enumerate}
\end{document}