Datum der Beschlussfassung
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\pagestyle{plain}
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\title{Beitragsordnung}
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\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
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\date{10.08.2012}
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\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
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\begin{document}
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\maketitle
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\sffamily
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		||||
\noindent Gem<65><6D> <20>6 der Satzung des Chaos Computer Club Mannheim e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgelegten Beitr<74>ge zu entrichten. Das N<>here bestimmt die nachstehende Beitragsordnung.
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\section{Doppelmitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V. und Chaos Computer Club e.V.}
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\label{doppelmitgliedscahft}
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		||||
Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine Doppelmitgliedschaft mit dem Chaos Computer Club e.V. (CCC e.V.) einzugehen. Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. <20>bernimmt die Organisation der Mitgliedschaft, welche sonst dem Mitglied obliegen w<>rde.
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\subsection{Beitr<EFBFBD>ge}	
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\label{doppelbeitr<EFBFBD>ge}
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		||||
\begin{enumerate}
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		||||
	\item \label{doppeljahresbeitrag} F<>r Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft w<>hlen, betr<74>gt der monatliche Beitrag f<>r den Chaos Computer Club Mannheim e.V. EUR 10,00.
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		||||
	\item Der Mitglieds- und Aufnahmegeb<65>hr des CCC e.V. richtet sich nach dessen jeweils g<>ltiger Beitragsordnung.
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		||||
\end{enumerate}
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		||||
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		||||
\subsection{Organisation der Doppelmitgliedschaft}
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\begin{enumerate}	
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		||||
  \item Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft w<>hlen, sind Mitglieder in beiden Vereinen mit s<>mtlilchen Rechten und Pflichten.
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		||||
	\item Die Mitglieder entrichten die Mitgliedsbeitr<74>ge f<>r beide Vereine gleichzeitig an den Chaos Computer Club Mannheim e.V., dieser leitet den Beitrag an den CCC e.V. weiter.
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		||||
	\item Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. <20>bermittelt die f<>r die Mitgliederverwaltung notwendigen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, ggf. Nachweis f<>r Erm<72><6D>igung) an den CCC e.V.
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		||||
	\item Endet die Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V., besteht die Mitgliedschaft im CCC e.V. unabh<62>ngig weiter. In diesem Fall muss die Mitgliedschaft im CCC e.V. durch das Mitglied selbstst<73>ndig weiterorganisiert werden.
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		||||
	\item Die Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V. ist unabh<62>ngig von der Mitgliedschaft im CCC e.V.
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		||||
	\item Die Mitglieder halten ihre Mitgliedsdaten aktuell. Vorzugsweise werden <20>nderungen an die E-Mailadresse verwaltung@ccc-mannheim.de mitgeteilt. 
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		||||
\end{enumerate}
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		||||
\section{Einzelne Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
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\label{mitgliedsbeitrag}
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		||||
\begin{enumerate}
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		||||
	\item Mitglieder, welche keine Doppelmitglieder sind, entrichten einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 10,-.
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		||||
\end{enumerate}
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		||||
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		||||
\section{Aufnahmegeb<EFBFBD>hr des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
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		||||
\begin{enumerate}
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		||||
	\item Die Aufnahmegeb<65>hr wird bei Aufnahme in den Verein f<>llig. Sie ist bei Stellung des Aufnahmeantrages einzuzahlen. Im Falle, dass der Vorstand den Aufnahmeantrag ablehnt, wird die Aufnahmegeb<65>hr zur<75>ckerstattet.
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		||||
	\item Die Aufnahmegeb<65>hr betr<74>gt EUR 10,-.
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		||||
	\item Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Aufnahmeantrag angenommen wurde und Aufnahmegeb<65>hr und Mitgliedsbeitrag bezahlt wurden.
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		||||
\end{enumerate}
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		||||
\section{Entrichtung der Beitr<74>ge}
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		||||
  \begin{enumerate}
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		||||
    \item Der Mitgliedsbeitrag kann j<>hrlich vollst<73>ndig oder halbj<62>hrlich zur H<>lfte entrichtet werden.
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		||||
    \item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbj<62>hrlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Januar und 31. Juli zu entrichten.
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		||||
    \item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto. In begr<67>ndeten Ausnahmef<65>llen kann mit dem Schatzmeister die Barzahlung vereinbart werden.
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		||||
    \item Bei unterj<72>hrlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag auf den monatlichen Beitrag der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres.
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		||||
    \item Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beitr<74>ge ruht die Mitgliedschaft. Des weiteren wird f<>r jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
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		||||
    \item Kosten, welche durch nicht erf<72>llte Lastschriften entstehen, werden an die verursachenden Mitglieder weitergereicht.
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		||||
  \end{enumerate}
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		||||
\section{Ausnahmen}
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		||||
Auf Antrag kann der Vorstand in begr<67>ndeten Ausnahmef<65>llen f<>r einzelne Mitglieder Ausnahmen von dieser Beitragsordnung beschlie<69>en.
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		||||
\section{Inkrafttreten/<2F>bergangsbestimmungen}
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		||||
\begin{enumerate}
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		||||
  \item Die Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am 12.04.2013 mit Wirkung ab sofort beschlossen.
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		||||
  \item Diese Beitragsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Beitragsordnungen.
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		||||
\end{enumerate}
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\end{document}
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\title{Beitragsordnung}
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\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
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\date{12.04.2013}
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\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
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\begin{document}
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\maketitle
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\sffamily
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		||||
\noindent Gem<65><6D> <20>6 der Satzung des Chaos Computer Club Mannheim e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgelegten Beitr<74>ge zu entrichten. Das N<>here bestimmt die nachstehende Beitragsordnung.
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\section{Doppelmitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V. und Chaos Computer Club e.V.}
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\label{doppelmitgliedscahft}
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Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine Doppelmitgliedschaft mit dem Chaos Computer Club e.V. (CCC e.V.) einzugehen. Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. <20>bernimmt die Organisation der Mitgliedschaft, welche sonst dem Mitglied obliegen w<>rde.
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\subsection{Beitr<EFBFBD>ge}	
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\label{doppelbeitr<EFBFBD>ge}
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\begin{enumerate}
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		||||
	\item \label{doppeljahresbeitrag} F<>r Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft w<>hlen, betr<74>gt der monatliche Beitrag f<>r den Chaos Computer Club Mannheim e.V. EUR 10,00.
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		||||
	\item Der Mitglieds- und Aufnahmegeb<65>hr des CCC e.V. richtet sich nach dessen jeweils g<>ltiger Beitragsordnung.
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\end{enumerate}
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\subsection{Organisation der Doppelmitgliedschaft}
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\begin{enumerate}	
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  \item Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft w<>hlen, sind Mitglieder in beiden Vereinen mit s<>mtlilchen Rechten und Pflichten.
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	\item Die Mitglieder entrichten die Mitgliedsbeitr<74>ge f<>r beide Vereine gleichzeitig an den Chaos Computer Club Mannheim e.V., dieser leitet den Beitrag an den CCC e.V. weiter.
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	\item Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. <20>bermittelt die f<>r die Mitgliederverwaltung notwendigen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, ggf. Nachweis f<>r Erm<72><6D>igung) an den CCC e.V.
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	\item Endet die Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V., besteht die Mitgliedschaft im CCC e.V. unabh<62>ngig weiter. In diesem Fall muss die Mitgliedschaft im CCC e.V. durch das Mitglied selbstst<73>ndig weiterorganisiert werden.
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	\item Die Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V. ist unabh<62>ngig von der Mitgliedschaft im CCC e.V.
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	\item Die Mitglieder halten ihre Mitgliedsdaten aktuell. Vorzugsweise werden <20>nderungen an die E-Mailadresse verwaltung@ccc-mannheim.de mitgeteilt. 
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\end{enumerate}
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\section{Einzelne Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
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\label{mitgliedsbeitrag}
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\begin{enumerate}
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	\item Mitglieder, welche keine Doppelmitglieder sind, entrichten einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 10,-.
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\end{enumerate}
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\section{Aufnahmegeb<EFBFBD>hr des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
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\begin{enumerate}
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	\item Die Aufnahmegeb<65>hr wird bei Aufnahme in den Verein f<>llig. Sie ist bei Stellung des Aufnahmeantrages einzuzahlen. Im Falle, dass der Vorstand den Aufnahmeantrag ablehnt, wird die Aufnahmegeb<65>hr zur<75>ckerstattet.
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	\item Die Aufnahmegeb<65>hr betr<74>gt EUR 10,-.
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	\item Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Aufnahmeantrag angenommen wurde und Aufnahmegeb<65>hr und Mitgliedsbeitrag bezahlt wurden.
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\end{enumerate}
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\section{Entrichtung der Beitr<74>ge}
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  \begin{enumerate}
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    \item Der Mitgliedsbeitrag kann j<>hrlich vollst<73>ndig oder halbj<62>hrlich zur H<>lfte entrichtet werden.
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    \item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbj<62>hrlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Januar und 31. Juli zu entrichten.
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    \item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto. In begr<67>ndeten Ausnahmef<65>llen kann mit dem Schatzmeister die Barzahlung vereinbart werden.
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    \item Bei unterj<72>hrlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag auf den monatlichen Beitrag der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres.
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    \item Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beitr<74>ge ruht die Mitgliedschaft. Des weiteren wird f<>r jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
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    \item Kosten, welche durch nicht erf<72>llte Lastschriften entstehen, werden an die verursachenden Mitglieder weitergereicht.
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  \end{enumerate}
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\section{Ausnahmen}
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Auf Antrag kann der Vorstand in begr<67>ndeten Ausnahmef<65>llen f<>r einzelne Mitglieder Ausnahmen von dieser Beitragsordnung beschlie<69>en.
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\section{Inkrafttreten/<2F>bergangsbestimmungen}
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\begin{enumerate}
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  \item Die Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am 12.04.2013 mit Wirkung ab sofort beschlossen.
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		||||
  \item Diese Beitragsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Beitragsordnungen.
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\end{enumerate}
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\end{document}
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