Neufassung der Beitragsordnung 2021-09-24

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\title{Beitragsordnung}
\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
\date{7. August 2015}
\date{24. September 2021}
\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
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\sffamily
\noindent Gemäß §6 der Satzung des Chaos Computer Club Mannheim e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge zu entrichten. Das Nähere bestimmt die nachstehende Beitragsordnung.
\section{Doppelmitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V. und Chaos Computer Club e.V.}
\label{doppelmitgliedscahft}
Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine Doppelmitgliedschaft mit dem Chaos Computer Club e.V. (CCC e.V.) einzugehen. Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. übernimmt die Organisation der Mitgliedschaft, welche sonst dem Mitglied obliegen würde.
\section{Aufnahmegebühr}
\begin{enumerate}
\item Die Aufnahmegebühr wird bei Aufnahme in den Verein fällig. Sie ist nach Annahme des Aufnahmeantrages einzuzahlen.
\item Die Aufnahmegebühr beträgt EUR 10,00.
\end{enumerate}
\subsection{Beiträge}
\label{doppelbeiträge}
\begin{enumerate}
\item \label{doppeljahresbeitrag} Für Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft wählen, beträgt der monatliche Beitrag für den Chaos Computer Club Mannheim e.V. EUR 10,00.
\item Der Mitglieds- und Aufnahmegebühr des CCC e.V. richtet sich nach dessen jeweils gültiger Beitragsordnung.
\end{enumerate}
\subsection{Organisation der Doppelmitgliedschaft}
\begin{enumerate}
\item Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft wählen, sind Mitglieder in beiden Vereinen mit sämtlilchen Rechten und Pflichten.
\item Die Mitglieder entrichten die Mitgliedsbeiträge für beide Vereine an den Chaos Computer Club Mannheim e.V., dieser leitet den Beitrag an den CCC e.V. weiter.
\item Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. übermittelt die für die Mitgliederverwaltung notwendigen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, ggf. Nachweis für Ermäßigung) an den CCC e.V.
\item Endet die Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V., besteht die Mitgliedschaft im CCC e.V. unabhängig weiter. In diesem Fall muss die Mitgliedschaft im CCC e.V. durch das Mitglied selbstständig weiterorganisiert werden.
\item Die Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V. ist unabhängig von der Mitgliedschaft im CCC e.V.
\item Die Mitglieder halten ihre Mitgliedsdaten aktuell. Vorzugsweise werden Änderungen an die E-Mailadresse verwaltung@ccc-mannheim.de mitgeteilt.
\end{enumerate}
\section{Einzelne Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
\label{mitgliedsbeitrag}
\begin{enumerate}
\item Mitglieder, welche keine Doppelmitglieder sind, entrichten einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 10,-.
\end{enumerate}
\section{Aufnahmegebühr des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
\begin{enumerate}
\item Die Aufnahmegebühr wird bei Aufnahme in den Verein fällig. Sie ist nach Annahme des Aufnahmeantrages einzuzahlen.
\item Die Aufnahmegebühr beträgt EUR 10,-.
\item Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Aufnahmeantrag angenommen wurde und Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag bezahlt wurden.
\end{enumerate}
\section{Beiträge}
\begin{enumerate}
\item Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 150,00.
\item Bei unterjährlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag für das laufende Jahr auf den Anteil der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres.
\end{enumerate}
\section{Entrichtung der Beiträge}
\begin{enumerate}
\item Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich vollständig oder halbjährlich zur Hälfte entrichtet werden.
\item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbjährlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Januar und 31. Juli zu entrichten.
\item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto. In begründeten Ausnahmefällen kann mit dem Schatzmeister die Barzahlung vereinbart werden.
\item Bei unterjährlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag auf den monatlichen Beitrag der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres.
\item Für jede schriftliche Mahnung für nicht fristgerecht entrichtete Mitgliedsbeiträge wird eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
\item Kosten, welche durch nicht erfüllte Lastschriften entstehen, werden an die verursachenden Mitglieder weitergereicht.
\end{enumerate}
\begin{enumerate}
\item Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich vollständig oder halbjährlich zur Hälfte entrichtet werden.
\item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbjährlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Januar und 31. Juli zu entrichten.
\item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto. In begründeten Ausnahmefällen kann mit dem Schatzmeister die Barzahlung vereinbart werden.
\item Für jede schriftliche Mahnung für nicht fristgerecht entrichtete Mitgliedsbeiträge wird eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
\item Für jede nicht erfüllte Lastschrift wird eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
\end{enumerate}
\section{Organisation}
\label{organisation}
Die Mitglieder halten ihre Mitgliedsdaten aktuell. Vorzugsweise werden Änderungen an die E-Mailadresse verwaltung@ccc-mannheim.de mitgeteilt.
\section{Ausnahmen}
Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen für einzelne Mitglieder Ausnahmen von dieser Beitragsordnung beschließen.
Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen für einzelne Mitglieder Ausnahmen von dieser Beitragsordnung beschließen.
\section{Inkrafttreten/Übergangsbestimmungen}
\begin{enumerate}
\item Die Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am 7. August 2015 mit Wirkung ab sofort beschlossen.
\item Diese Beitragsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Beitragsordnungen.
\end{enumerate}
\begin{enumerate}
\item Die Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 24. September 2021 beschlossen und tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
\item Diese Beitragsordnung ersetzt bei Inkrafttreten alle vorher beschlossenen Beitragsordnungen.
\end{enumerate}
\end{document}