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\title{Geschäftsordnung des Vorstands}
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\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim}
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\author{}
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\date{3. April 2009}
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\date{9. Mai 2014}
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\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
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\begin{document}
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\maketitle
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In Ausfüllung und Ergänzung des von der Satzung des Chaos Computer Club
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Mannheim vorgegebenen Rahmens wird folgende Geschäftsordnung erlassen:
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\section{Versammlungsordnung}
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\begin{enumerate}
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\item Der Vorstand soll einmal im Quartal tagen.
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\item Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Protokollführer, der den
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Ablauf der Vorstandssitzung protokolliert.
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\item Über den Verlauf der Vorstandssitzungen ist eine Niederschrift
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anzufertigen, die vom allen Anwesenden zu unterzeichnen ist. Die
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Niederschrift ist innerhalb einer Woche den Mitgliedern schriftlich oder
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per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Erfolgt nach der Veröffentlichung der
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Niederschrift innerhalb von vier Wochen kein Einspruch, gilt diese als
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genehmigt.
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\item Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Protokollführer, der den Ablauf der Vorstandssitzung protokolliert.
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\item Über den Verlauf der Vorstandssitzungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom allen Anwesenden zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift ist innerhalb einer Woche den Mitgliedern schriftlich oder per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Erfolgt nach der Veröffentlichung der Niederschrift innerhalb von vier Wochen kein Einspruch, gilt diese als genehmigt.
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\end{enumerate}
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\section{Zuständigkeiten des Schatzmeisters}
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\section{Berichtspflicht des Vorstands}
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\begin{enumerate}
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\item Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das
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Vermögen des Vereins. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche
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Haushaltsführung hinzuwirken.
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\item Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt er unverzüglich die Abrechnung
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sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von
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wirtschaftlichem Belang dem Rechnungsprüfer des Vereins zur Prüfung zur
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Verfügung.
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\item Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres
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\begin{enumerate}
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\item erstellt der Vorstand den Geschäftsbericht
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\item stellt der Schatzmeister unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichem Belang dem Rechnungsprüfer des Vereins zur Prüfung zur Verfügung.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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\section{Beiräte}
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@ -49,4 +39,4 @@ auch Nicht-Mitglieder berufen werden.
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Diese Geschäftsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 3. April 2009
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beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.\\
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Diese Geschäftsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Geschäftsordnungen.
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\end{document}
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\end{document}
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