satzung/Geschaeftsordnung des Vorstands.tex
2014-05-09 22:25:17 +02:00

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\title{Geschäftsordnung des Vorstands}
\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim}
\author{}
\date{9. Mai 2014}
\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
\begin{document}
\maketitle
\section{Versammlungsordnung}
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand soll einmal im Quartal tagen.
\item Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Protokollführer, der den Ablauf der Vorstandssitzung protokolliert.
\item Über den Verlauf der Vorstandssitzungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom allen Anwesenden zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift ist innerhalb einer Woche den Mitgliedern schriftlich oder per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Erfolgt nach der Veröffentlichung der Niederschrift innerhalb von vier Wochen kein Einspruch, gilt diese als genehmigt.
\end{enumerate}
\section{Berichtspflicht des Vorstands}
\begin{enumerate}
\item Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres
\begin{enumerate}
\item erstellt der Vorstand den Geschäftsbericht
\item stellt der Schatzmeister unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichem Belang dem Rechnungsprüfer des Vereins zur Prüfung zur Verfügung.
\end{enumerate}
\end{enumerate}
\section{Beiräte}
Der Vorstand kann "`Fachliche Beiräte"' oder "`Wissenschaftliche Beiräte"' einrichten,
die für den Verein beratend und unterstützend tätig werden; in die Beiräte können
auch Nicht-Mitglieder berufen werden.
\section{Inkrafttreten}
Diese Geschäftsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 3. April 2009
beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.\\
Diese Geschäftsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Geschäftsordnungen.
\end{document}