Aenderung Jahresbeitrag -> Monatsbeitrag
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\title{Beitragsordnung}
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\title{Beitragsordnung}
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\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
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\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
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\author{}
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\author{ENTWURF}
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\date{23. M<>rz 2011}
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\date{TBD}
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\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
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\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
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@@ -23,7 +23,7 @@ Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine
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\subsection{Beitr<EFBFBD>ge}
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\subsection{Beitr<EFBFBD>ge}
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\label{doppelbeitr<EFBFBD>ge}
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\label{doppelbeitr<EFBFBD>ge}
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\begin{enumerate}
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\item \label{doppeljahresbeitrag} F<>r Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft w<>hlen, betr<74>gt der Jahresbeitrag f<>r den Chaos Computer Club Mannheim e.V. EUR 115,-.
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\item \label{doppeljahresbeitrag} F<>r Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft w<>hlen, betr<74>gt der monatliche Beitrag f<>r den Chaos Computer Club Mannheim e.V. EUR 9,58.
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\item Der Mitglieds- und Aufnahmegeb<65>hr des CCC e.V. richtet sich nach dessen jeweils g<>ltiger Beitragsordnung.
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\item Der Mitglieds- und Aufnahmegeb<65>hr des CCC e.V. richtet sich nach dessen jeweils g<>ltiger Beitragsordnung.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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@@ -48,9 +48,9 @@ Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine
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\label{mitgliedsbeitrag}
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\label{mitgliedsbeitrag}
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\begin{enumerate}
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\begin{enumerate}
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\item Doppelmitglieder entrichten den in \ref{doppelbeitr<EFBFBD>ge}.\ref{doppeljahresbeitrag} festgelegten Beitrag.
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\item Doppelmitglieder entrichten den in \ref{doppelbeitr<EFBFBD>ge}.\ref{doppeljahresbeitrag} festgelegten Beitrag.
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\item Mitglieder, welche keine Doppelmitglieder sind, entrichten einen j<EFBFBD>hrlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 120,-.
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\item Mitglieder, welche keine Doppelmitglieder sind, entrichten einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 10,-.
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\item Der Mitgliedsbeitrag kann j<>hrlich vollst<73>ndig oder halbj<62>hrlich zur H<>lfte entrichtet werden.
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\item Der Mitgliedsbeitrag kann j<>hrlich vollst<73>ndig oder halbj<62>hrlich zur H<>lfte entrichtet werden.
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\item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils im Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbj<62>hrlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils im Januar und Juli zu entrichten.
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\item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbj<62>hrlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Januar und 31. Juli zu entrichten.
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\item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto.
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\item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto.
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\item Bei unterj<72>hrlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag auf den monatlichen Beitrag der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres.
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\item Bei unterj<72>hrlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag auf den monatlichen Beitrag der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres.
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\item Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beitr<74>ge ruht die Mitgliedschaft. Des weiteren wird f<>r jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
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\item Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beitr<74>ge ruht die Mitgliedschaft. Des weiteren wird f<>r jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
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@@ -63,7 +63,7 @@ Auf Antrag kann der Vorstand in begr
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\section{Inkrafttreten/<2F>bergangsbestimmungen}
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\section{Inkrafttreten/<2F>bergangsbestimmungen}
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\begin{enumerate}
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\begin{enumerate}
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\item Die Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am 23.03.2011 mit Wirkung ab sofort beschlossen.
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\item Die Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am \textit{TBD} mit Wirkung ab sofort beschlossen.
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\item Diese Beitragsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Beitragsordnungen.
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\item Diese Beitragsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Beitragsordnungen.
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\end{enumerate}
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