Punke zur Zahlungsweise nach "Entrichtung der Beiträge" verschoben
This commit is contained in:
@@ -37,6 +37,12 @@ Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine
|
||||
\item Die Mitglieder halten ihre Mitgliedsdaten aktuell. Vorzugsweise werden <20>nderungen an die E-Mailadresse verwaltung@ccc-mannheim.de mitgeteilt.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Einzelne Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
|
||||
\label{mitgliedsbeitrag}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Mitglieder, welche keine Doppelmitglieder sind, entrichten einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 10,-.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Aufnahmegeb<EFBFBD>hr des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Die Aufnahmegeb<65>hr wird bei Aufnahme in den Verein f<>llig. Sie ist bei Stellung des Aufnahmeantrages einzuzahlen. Im Falle, dass der Vorstand den Aufnahmeantrag ablehnt, wird die Aufnahmegeb<65>hr zur<75>ckerstattet.
|
||||
@@ -44,20 +50,15 @@ Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine
|
||||
\item Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Aufnahmeantrag angenommen wurde und Aufnahmegeb<65>hr und Mitgliedsbeitrag bezahlt wurden.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Einzelne Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
|
||||
\label{mitgliedsbeitrag}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Doppelmitglieder entrichten den in \ref{doppelbeitr<EFBFBD>ge}.\ref{doppeljahresbeitrag} festgelegten Beitrag.
|
||||
\item Mitglieder, welche keine Doppelmitglieder sind, entrichten einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 10,-.
|
||||
\section{Entrichtung der Beitr<74>ge}
|
||||
\begin{enumerate}
|
||||
\item Der Mitgliedsbeitrag kann j<>hrlich vollst<73>ndig oder halbj<62>hrlich zur H<>lfte entrichtet werden.
|
||||
\item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbj<62>hrlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Januar und 31. Juli zu entrichten.
|
||||
\item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto.
|
||||
\item Bei unterj<72>hrlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag auf den monatlichen Beitrag der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres.
|
||||
\item Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beitr<74>ge ruht die Mitgliedschaft. Des weiteren wird f<>r jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
|
||||
\item Kosten, welche durch nicht erf<72>llte Lastschriften entstehen, werden an die verursachenden Mitglieder weitergereicht.
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Entrichtung der Beitr<74>ge}
|
||||
\end{enumerate}
|
||||
|
||||
\section{Ausnahmen}
|
||||
Auf Antrag kann der Vorstand in begr<67>ndeten Ausnahmef<65>llen f<>r einzelne Mitglieder Ausnahmen von dieser Beitragsordnung beschlie<69>en.
|
||||
|
Reference in New Issue
Block a user