\item Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Protokollführer, der den Ablauf der Vorstandssitzung protokolliert.
\item Über den Verlauf der Vorstandssitzungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom allen Anwesenden zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift ist innerhalb einer Woche den Mitgliedern schriftlich oder per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Erfolgt nach der Veröffentlichung der Niederschrift innerhalb von vier Wochen kein Einspruch, gilt diese als genehmigt.
\item stellt der Schatzmeister unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichem Belang dem Rechnungsprüfer des Vereins zur Prüfung zur Verfügung.