Aenderungsantraege zu ruhender Mitgliedschaft
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\title{Beitragsordnung}
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\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
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\date{12.04.2013}
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\date{TBD}
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\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
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@@ -55,7 +55,7 @@ Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine
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\item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbj<62>hrlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Januar und 31. Juli zu entrichten.
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\item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto. In begr<67>ndeten Ausnahmef<65>llen kann mit dem Schatzmeister die Barzahlung vereinbart werden.
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\item Bei unterj<72>hrlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag auf den monatlichen Beitrag der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres.
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\item Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beitr<74>ge ruht die Mitgliedschaft. Des weiteren wird f<>r jede schriftliche Mahnung eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
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\item F<EFBFBD>r jede schriftliche Mahnung f<>r nicht fristgerecht entrichtete Mitgliedsbeitr<74>ge wird eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
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\item Kosten, welche durch nicht erf<72>llte Lastschriften entstehen, werden an die verursachenden Mitglieder weitergereicht.
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\end{enumerate}
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@@ -64,7 +64,7 @@ Auf Antrag kann der Vorstand in begr
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\section{Inkrafttreten/<2F>bergangsbestimmungen}
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\begin{enumerate}
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\item Die Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am 12.04.2013 mit Wirkung ab sofort beschlossen.
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\item Die Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am 04.04.2014 mit Wirkung ab sofort beschlossen.
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\item Diese Beitragsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Beitragsordnungen.
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\end{enumerate}
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\title{Satzung}
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\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim}
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\author{}
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\date{12. April 2013}
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\date{TBD}
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\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
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\KOMAoptions{toc=flat}
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\item Der Vorstand entscheidet auf schriftlichen Antrag des potentiellen Mitglieds <20>ber die Aufnahme. Der Beschluss wird dem Antragsteller schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
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\item Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, die binnen eines Monats ab Zugang der Ablehnung schriftlich beim Vorstand einzureichen ist. <20>ber die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung nach demselben Verfahren wie bei Ausschluss eines Mitglieds.
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\item \label{beginn-mitgliedschaft} Die Mitgliedschaft beginnt nach positivem Aufnahmebescheid mit dem Eingang des Aufnahmebeitrags und des ersten Mitgliedsbeitrags.
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\item Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beitr<74>ge ruht die Mitgliedschaft.
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\end{enumerate}
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\section{Beendigung der Mitgliedschaft}
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@@ -178,5 +179,6 @@ Vorstand im Einzelfall beschlossen werden. \\[1.5cm]
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\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 23. April 2011 ge<67>ndert.
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\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 10. August 2012 ge<67>ndert.
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\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 12. April 2013 ge<67>ndert.
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\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 04. April 2014 ge<67>ndert.
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\end{itemize}
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\end{document}
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Reference in New Issue
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