diskussionsvorschlag zum aufwendungsersatz, rohfassung

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Mathias Dalheimer
2012-04-30 12:46:57 +02:00
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@@ -162,7 +162,13 @@ als gemeinn
Der Vorstand ist erm<72>chtigt, etwaige zur Eintragung des Vereins und Anerkennung der Gemeinn<6E>tzigkeit erforderliche formelle <20>nderungen und Erg<72>nzungen der Satzung vorzunehmen.
\section{Aufwendungsersatz}
Amtstr<EFBFBD>ger, Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins haben einen Aufwendungsersatzanspruch nach <20> 670 BGB f<>r solche Aufwendungen, die ihnen durch die T<>tigkeit f<>r den Verein entstanden sind. Umfang und H<>he dieser werden durch eine von der Mitgliederversammlung zu beschlie<69>enden Richtlinie geregelt. Die Erstattung erfolgt in maximal dem Umfang und in der H<>he, wie sie durch die gesetzlichen Vorschriften als steuerfrei anerkannt sind. \\[1.5cm]
Werden Amtstr<EFBFBD>ger, Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins mit
T<EFBFBD>tigkeiten f<>r den Verein beauftragt, so haben sie Anrecht auf die
Erstattung ihrer Aufwendungen, sofern diese vorher dem Vorstand bekannt
gegeben wurden. Die H<>he der Erstattung erfolgt bis zur
H<EFBFBD>he der tats<74>chlich angefallenen Kosten, im Falle von Reisekosten bis
zur H<>he der billigsten Reisem<65>glichkeit. Abweichungen k<>nnen durch den
Vorstand im Einzelfall beschlossen werden. \\[1.5cm]
\section*{<EFBFBD>nderungen}
\begin{itemize}