Vorschlag zur Gestaltung von Aufwendungsersatz in Satzung eingefügt.
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@@ -162,7 +162,7 @@ als gemeinn
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Der Vorstand ist erm<72>chtigt, etwaige zur Eintragung des Vereins und Anerkennung der Gemeinn<6E>tzigkeit erforderliche formelle <20>nderungen und Erg<72>nzungen der Satzung vorzunehmen.
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Der Vorstand ist erm<72>chtigt, etwaige zur Eintragung des Vereins und Anerkennung der Gemeinn<6E>tzigkeit erforderliche formelle <20>nderungen und Erg<72>nzungen der Satzung vorzunehmen.
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\section{Aufwendungsersatz}
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\section{Aufwendungsersatz}
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Amtstr<EFBFBD>ger, Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins haben einen Aufwendungsersatzanspruch nach <20> 670 BGB f<>r solche Aufwendungen, die ihnen durch die T<>tigkeit f<>r den Verein entstanden sind. Hierzu geh<65>ren insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto- und Telefonkosten. Die Erstattung erfolgt in dem Umfang und in der H<>he, wie sie durch die gesetzlichen Vorschriften als steuerfrei anerkannt sind.\\[1.5cm]
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Amtstr<EFBFBD>ger, Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins haben einen Aufwendungsersatzanspruch nach <20> 670 BGB f<>r solche Aufwendungen, die ihnen durch die T<>tigkeit f<>r den Verein entstanden sind. Umfang und H<>he dieser werden durch eine von der Mitgliederversammlung zu beschlie<69>enden Richtlinie geregelt.\\[1.5cm]
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Die vorstehende Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 3. April 2009 neu gefasst.\\[0.5cm]
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Die vorstehende Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 3. April 2009 neu gefasst.\\[0.5cm]
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Durch Vorstandsbeschlu<6C> gem<65><6D> \ref{ermaechtigung} am 8. Juli 2009 ge<67>ndert.\\[0.5cm]
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Durch Vorstandsbeschlu<6C> gem<65><6D> \ref{ermaechtigung} am 8. Juli 2009 ge<67>ndert.\\[0.5cm]
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