Vorschlag zur Gestaltung von Aufwendungsersatz in Satzung eingefügt.
This commit is contained in:
parent
3bf94372f7
commit
d296b373fa
@ -162,7 +162,7 @@ als gemeinn
|
||||
Der Vorstand ist ermächtigt, etwaige zur Eintragung des Vereins und Anerkennung der Gemeinnützigkeit erforderliche formelle Änderungen und Ergänzungen der Satzung vorzunehmen.
|
||||
|
||||
\section{Aufwendungsersatz}
|
||||
Amtsträger, Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins haben einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto- und Telefonkosten. Die Erstattung erfolgt in dem Umfang und in der Höhe, wie sie durch die gesetzlichen Vorschriften als steuerfrei anerkannt sind.\\[1.5cm]
|
||||
Amtsträger, Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins haben einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Umfang und Höhe dieser werden durch eine von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie geregelt.\\[1.5cm]
|
||||
|
||||
Die vorstehende Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 3. April 2009 neu gefasst.\\[0.5cm]
|
||||
Durch Vorstandsbeschluß gemäß \ref{ermaechtigung} am 8. Juli 2009 geändert.\\[0.5cm]
|
||||
|
Loading…
Reference in New Issue
Block a user