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Satzungsänderungen der AMV vom 07.08.2015 übernommen
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@ -6,7 +6,7 @@
\title{Beitragsordnung}
\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
\date{04. April 2014}
\date{7. August 2015}
\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
@ -29,7 +29,7 @@ Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine
\subsection{Organisation der Doppelmitgliedschaft}
\begin{enumerate}
\item Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft wählen, sind Mitglieder in beiden Vereinen mit sämtlilchen Rechten und Pflichten.
\item Die Mitglieder entrichten die Mitgliedsbeiträge für beide Vereine gleichzeitig an den Chaos Computer Club Mannheim e.V., dieser leitet den Beitrag an den CCC e.V. weiter.
\item Die Mitglieder entrichten die Mitgliedsbeiträge für beide Vereine an den Chaos Computer Club Mannheim e.V., dieser leitet den Beitrag an den CCC e.V. weiter.
\item Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. übermittelt die für die Mitgliederverwaltung notwendigen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, ggf. Nachweis für Ermäßigung) an den CCC e.V.
\item Endet die Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V., besteht die Mitgliedschaft im CCC e.V. unabhängig weiter. In diesem Fall muss die Mitgliedschaft im CCC e.V. durch das Mitglied selbstständig weiterorganisiert werden.
\item Die Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V. ist unabhängig von der Mitgliedschaft im CCC e.V.
@ -44,7 +44,7 @@ Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine
\section{Aufnahmegebühr des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
\begin{enumerate}
\item Die Aufnahmegebühr wird bei Aufnahme in den Verein fällig. Sie ist bei Stellung des Aufnahmeantrages einzuzahlen. Im Falle, dass der Vorstand den Aufnahmeantrag ablehnt, wird die Aufnahmegebühr zurückerstattet.
\item Die Aufnahmegebühr wird bei Aufnahme in den Verein fällig. Sie ist nach Annahme des Aufnahmeantrages einzuzahlen.
\item Die Aufnahmegebühr beträgt EUR 10,-.
\item Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Aufnahmeantrag angenommen wurde und Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag bezahlt wurden.
\end{enumerate}
@ -64,7 +64,7 @@ Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen für einzelne Mitgl
\section{Inkrafttreten/Übergangsbestimmungen}
\begin{enumerate}
\item Die Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am 04.04.2014 mit Wirkung ab sofort beschlossen.
\item Die Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am 7. August 2015 mit Wirkung ab sofort beschlossen.
\item Diese Beitragsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Beitragsordnungen.
\end{enumerate}

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@ -7,7 +7,7 @@
\title{Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung}
\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
\author{}
\date{06. Juni 2014}
\date{7. August 2015}
\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
@ -18,18 +18,7 @@
Mannheim e.V. vorgegebenen Rahmens wird folgende Geschäftsordnung erlassen:
\section{Protokollführer}
\begin{enumerate}
\item Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen einen Protokollführer.
\item Über den Verlauf der Mitgliederversammlungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Diese Niederschrift ist auf Anfrage beim Vorstand einsehbar. Erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Unterzeichnung der Niederschrift kein Einspruch gilt diese als genehmigt.
\item Die Niederschrift soll folgende Angaben enthalten:
\begin{enumerate}
\item Ort und Tag der Versammlung
\item Name des Versammlungsleiters und Protokollführers
\item die Zahl der erschienen Mitglieder
\item Angaben zu den gefassten Beschlüssen mit genauen Abstimmungsergebnissen
\item die erforderlichen Unterschriften
\end{enumerate}
\end{enumerate}
-gestrichen-
\section{Rechnungsprüfer}
\begin{enumerate}
@ -57,16 +46,16 @@ Mitgliederversammlung dies ausdrücklich für den Einzelfall beschließt.
\section{Ablauf der Mitgliederversammlung}
\begin{enumerate}
\item Der Versammlungsleiter eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder.
\item Der Versammlungsleiter beantragt die Feststellung der Beschlussfähigkeit.
\item Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Protokollführer.
\item Der Vorstand eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder.
\item Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Versammlungsleiter und einen Protokollführer.
\item Der Versammlungsleiter stellt die Beschlussfähigkeit fest.
\item Der Versammlungsleiter beantragt die Genehmigung der Tagesordnung. Hier soll zusätzlich darüber befunden werden, ob über nach §8, Abs.5 der Satzung gestellte Anträge beschossen werden kann.
\item Die Mitgliederversammlung tritt in die Tagesordnung ein. Jeder Beschlussfassung soll eine Aussprache vorangestellt sein.
\item Sofern ein Tagesordnungspunkt "`Verschiedenes"' existiert, soll dieser nur für Informationen und Ankündigungen verwendet werden. Innerhalb dieses Tagesordnungspunktes sollen keine Beschlüsse gefasst werden.
\end{enumerate}
\section{Inkrafttreten}
Diese Geschäftsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 6. Juni 2014 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.\\
Diese Geschäftsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 7. August 2015 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.\\
Diese Geschäftsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Geschäftsordnungen.
\end{document}

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@ -6,7 +6,7 @@
\title{Satzung}
\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim}
\author{}
\date{06. Juni 2014}
\date{7. August 2015}
\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
\KOMAoptions{toc=flat}
@ -82,7 +82,7 @@ Die Organe des Vereins sind
\item Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich im ersten Halbjahr vom Vorstand einberufen.
\item Es können außerordentliche Mitgliederversammlungen entweder auf Beschluss des Vorstands oder auf Verlangen eines Fünftels der Mitglieder einberufen werden.
\item \label{mv-einladung} Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern schriftlich oder per E-Mail unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher zuzustellen. Die Einladung erfolgt an die letzte vom Mitglied bekannt gegebene Adresse.
\item \label{mv-nachtrag} Mitglieder können zu den bestehenden Tagesordnungspunkten weitere Anträge stellen, wenn sie diese dem Vorstand spätestens zwei Wochen vor dem anberaumten Termin schriftlich oder per E-Mail zur Bekanntgabe mitteilen. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Zulassung der nachträglichen Anträge zur Beschlussfassung.
\item \label{mv-nachtrag} Mitglieder können weitere Anträge stellen, wenn sie diese dem Vorstand spätestens zwei Wochen vor dem anberaumten Termin schriftlich oder per E-Mail zur Bekanntgabe mitteilen. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Zulassung der nachträglichen Anträge zur Beschlussfassung.
\item Eine Vertretung eines Mitglieds durch ein anderes ist möglich, wenn die Vertretungsbefugnis schriftlich nachgewiesen wird.
\item Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
\item Die Mitgliederversammlung bestellt einen Versammlungsleiter.
@ -161,8 +161,8 @@ Der Vorstand ist ermächtigt, etwaige zur Eintragung des Vereins und Anerkennung
\section{Aufwendungsersatz}
Werden Amtsträger, Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins mit
Tätigkeiten für den Verein beauftragt, so haben sie Anrecht auf die
Erstattung ihrer Aufwendungen, sofern diese vorher dem Vorstand bekannt
gegeben wurden. Die Höhe der Erstattung erfolgt bis zur
Erstattung ihrer Aufwendungen, sofern diese vorher durch den Vorstand genehmigt
wurden. Die Höhe der Erstattung erfolgt bis zur
Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten, im Falle von Reisekosten bis
zur Höhe der billigsten Reisemöglichkeit. Die tatsächlichen
Kosten sind nachzuweisen. Abweichungen können durch den
@ -177,5 +177,6 @@ Vorstand im Einzelfall beschlossen werden. \\[1.5cm]
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 12. April 2013 geändert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 04. April 2014 geändert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 06. Juni 2014 geändert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 7. August 2015 geändert.
\end{itemize}
\end{document}