klarere Definition des Mitgliedszeitraums
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\item Die Mitgliederversammlung kann Personen, die sich durch besondere Verdienste im Sinne des Vereins oder die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke hervorgetan haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit.
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\item Die Mitgliederversammlung kann Personen, die sich durch besondere Verdienste im Sinne des Vereins oder die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke hervorgetan haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit.
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\item Der Vorstand entscheidet auf schriftlichen Antrag des potentiellen Mitglieds über die Aufnahme. Der Beschluss wird dem Antragsteller schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
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\item Der Vorstand entscheidet auf schriftlichen Antrag des potentiellen Mitglieds über die Aufnahme. Der Beschluss wird dem Antragsteller schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
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\item Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, die binnen eines Monats ab Zugang der Ablehnung schriftlich beim Vorstand einzureichen ist. Über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung nach demselben Verfahren wie bei Ausschluss eines Mitglieds.
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\item Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, die binnen eines Monats ab Zugang der Ablehnung schriftlich beim Vorstand einzureichen ist. Über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung nach demselben Verfahren wie bei Ausschluss eines Mitglieds.
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\item \label{beginn-mitgliedschaft} Die Mitgliedschaft beginnt nach positivem Aufnahmebescheid mit dem Eingang des Aufnahmebeitrags und des ersten Mitgliedsbeitrags. Sie dauert mindestens ein Jahr und verlängert sich bei nicht fristgerecht eingereichter Austrittserklärung um ein weiteres Jahr.
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\item \label{beginn-mitgliedschaft} Die Mitgliedschaft beginnt nach positivem Aufnahmebescheid mit dem Eingang des Aufnahmebeitrags und des ersten Mitgliedsbeitrags.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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\section{Beendigung der Mitgliedschaft}
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\section{Beendigung der Mitgliedschaft}
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Die Mitgliedschaft endet
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Die Mitgliedschaft endet
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\begin{enumerate}
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\begin{enumerate}
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\item bei natürlichen Personen mit deren Tod.
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\item bei natürlichen Personen mit deren Tod.
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\item nach schriftlicher Austrittserklärung eines Mitglieds zum Ende des Mitgliedszeitraums nach \ref{erwerb-der-mitgliedschaft}.\ref{beginn-mitgliedschaft}, die mindestens 14 Tage vor Ablauf dieses Zeitraums schriftlich beim Vorstand eingegangen sein muss.
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\item nach Austrittserklärung eines Mitglieds zum Ende des Geschäftsjahrs. Die Austrittserklärung erfordert die Schriftform und muss gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden.
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\item bei Mitgliedern, die sich nach schriftlicher Mahnung mehr als sechs Monate mit Mitgliedsbeiträgen im Verzug befinden.
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\item bei Mitgliedern, die sich nach schriftlicher Mahnung mehr als sechs Monate mit Mitgliedsbeiträgen im Verzug befinden.
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\item durch Ausschluss aus dem Verein.
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\item durch Ausschluss aus dem Verein.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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