klarere Definition des Mitgliedszeitraums
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\item Die Mitgliederversammlung kann Personen, die sich durch besondere Verdienste im Sinne des Vereins oder die von ihm verfolgten satzungsgem<65><6D>en Zwecke hervorgetan haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit.
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\item Die Mitgliederversammlung kann Personen, die sich durch besondere Verdienste im Sinne des Vereins oder die von ihm verfolgten satzungsgem<65><6D>en Zwecke hervorgetan haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit.
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\item Der Vorstand entscheidet auf schriftlichen Antrag des potentiellen Mitglieds <20>ber die Aufnahme. Der Beschluss wird dem Antragsteller schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
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\item Der Vorstand entscheidet auf schriftlichen Antrag des potentiellen Mitglieds <20>ber die Aufnahme. Der Beschluss wird dem Antragsteller schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
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\item Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, die binnen eines Monats ab Zugang der Ablehnung schriftlich beim Vorstand einzureichen ist. <20>ber die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung nach demselben Verfahren wie bei Ausschluss eines Mitglieds.
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\item Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, die binnen eines Monats ab Zugang der Ablehnung schriftlich beim Vorstand einzureichen ist. <20>ber die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung nach demselben Verfahren wie bei Ausschluss eines Mitglieds.
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\item \label{beginn-mitgliedschaft} Die Mitgliedschaft beginnt nach positivem Aufnahmebescheid mit dem Eingang des Aufnahmebeitrags und des ersten Mitgliedsbeitrags. Sie dauert mindestens ein Jahr und verl<72>ngert sich bei nicht fristgerecht eingereichter Austrittserkl<6B>rung um ein weiteres Jahr.
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\item \label{beginn-mitgliedschaft} Die Mitgliedschaft beginnt nach positivem Aufnahmebescheid mit dem Eingang des Aufnahmebeitrags und des ersten Mitgliedsbeitrags.
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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\section{Beendigung der Mitgliedschaft}
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\section{Beendigung der Mitgliedschaft}
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Die Mitgliedschaft endet
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Die Mitgliedschaft endet
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\begin{enumerate}
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\begin{enumerate}
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\item bei nat<61>rlichen Personen mit deren Tod.
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\item bei nat<61>rlichen Personen mit deren Tod.
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\item nach schriftlicher Austrittserkl<EFBFBD>rung eines Mitglieds zum Ende des Mitgliedszeitraums nach \ref{erwerb-der-mitgliedschaft}.\ref{beginn-mitgliedschaft}, die mindestens 14 Tage vor Ablauf dieses Zeitraums schriftlich beim Vorstand eingegangen sein muss.
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\item nach Austrittserkl<6B>rung eines Mitglieds zum Ende des Gesch<EFBFBD>ftsjahrs. Die Austrittserkl<6B>rung erfordert die Schriftform und muss gegen<65>ber dem Vorstand mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Gesch<63>ftsjahres eingereicht werden.
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\item bei Mitgliedern, die sich nach schriftlicher Mahnung mehr als sechs Monate mit Mitgliedsbeitr<74>gen im Verzug befinden.
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\item bei Mitgliedern, die sich nach schriftlicher Mahnung mehr als sechs Monate mit Mitgliedsbeitr<74>gen im Verzug befinden.
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\item durch Ausschluss aus dem Verein.
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\item durch Ausschluss aus dem Verein.
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\end{enumerate}
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