Par 8.5 und 15 der Satzung gem. Beschluss der AMV geändert.
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03c3f83a3a
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Satzung.tex
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Satzung.tex
@ -6,7 +6,7 @@
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\title{Satzung}
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\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim}
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\author{}
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\date{06. Juni 2014}
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\date{7. August 2015}
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\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
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\KOMAoptions{toc=flat}
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@ -82,7 +82,7 @@ Die Organe des Vereins sind
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\item Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich im ersten Halbjahr vom Vorstand einberufen.
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\item Es können außerordentliche Mitgliederversammlungen entweder auf Beschluss des Vorstands oder auf Verlangen eines Fünftels der Mitglieder einberufen werden.
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\item \label{mv-einladung} Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern schriftlich oder per E-Mail unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher zuzustellen. Die Einladung erfolgt an die letzte vom Mitglied bekannt gegebene Adresse.
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\item \label{mv-nachtrag} Mitglieder können zu den bestehenden Tagesordnungspunkten weitere Anträge stellen, wenn sie diese dem Vorstand spätestens zwei Wochen vor dem anberaumten Termin schriftlich oder per E-Mail zur Bekanntgabe mitteilen. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Zulassung der nachträglichen Anträge zur Beschlussfassung.
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\item \label{mv-nachtrag} Mitglieder können weitere Anträge stellen, wenn sie diese dem Vorstand spätestens zwei Wochen vor dem anberaumten Termin schriftlich oder per E-Mail zur Bekanntgabe mitteilen. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Zulassung der nachträglichen Anträge zur Beschlussfassung.
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\item Eine Vertretung eines Mitglieds durch ein anderes ist möglich, wenn die Vertretungsbefugnis schriftlich nachgewiesen wird.
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\item Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
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\item Die Mitgliederversammlung bestellt einen Versammlungsleiter.
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@ -161,14 +161,15 @@ Der Vorstand ist ermächtigt, etwaige zur Eintragung des Vereins und Anerkennung
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\section{Aufwendungsersatz}
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Werden Amtsträger, Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins mit
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Tätigkeiten für den Verein beauftragt, so haben sie Anrecht auf die
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Erstattung ihrer Aufwendungen, sofern diese vorher dem Vorstand bekannt
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gegeben wurden. Die Höhe der Erstattung erfolgt bis zur
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Erstattung ihrer Aufwendungen, sofern diese vorher durch den Vorstand genehmigt
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wurden. Die Höhe der Erstattung erfolgt bis zur
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Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten, im Falle von Reisekosten bis
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zur Höhe der billigsten Reisemöglichkeit. Die tatsächlichen
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Kosten sind nachzuweisen. Abweichungen können durch den
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Vorstand im Einzelfall beschlossen werden. \\[1.5cm]
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\section*{Änderungen}
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\small
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\begin{itemize}
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\item Die vorstehende Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 3. April 2009 neu gefasst.
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\item Durch Vorstandsbeschluss gemäß \ref{ermaechtigung} am 8. Juli 2009 geändert.
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@ -177,5 +178,6 @@ Vorstand im Einzelfall beschlossen werden. \\[1.5cm]
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\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 12. April 2013 geändert.
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\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 04. April 2014 geändert.
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\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 06. Juni 2014 geändert.
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\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 7. August 2014 geändert.
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\end{itemize}
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\end{document}
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