From 03c3f83a3ae789a9e18813f39b9abeea5662301d Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Dome Date: Sun, 23 Aug 2015 11:34:50 +0200 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?Par=208.5=20und=2015=20der=20Satzung=20gem.=20B?= =?UTF-8?q?eschluss=20der=20AMV=20ge=C3=A4ndert.?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit --- Satzung.tex | 10 ++++++---- 1 file changed, 6 insertions(+), 4 deletions(-) diff --git a/Satzung.tex b/Satzung.tex index 832c639..2fe1479 100644 --- a/Satzung.tex +++ b/Satzung.tex @@ -6,7 +6,7 @@ \title{Satzung} \subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim} \author{} -\date{06. Juni 2014} +\date{7. August 2015} \renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}} \KOMAoptions{toc=flat} @@ -82,7 +82,7 @@ Die Organe des Vereins sind \item Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich im ersten Halbjahr vom Vorstand einberufen. \item Es können außerordentliche Mitgliederversammlungen entweder auf Beschluss des Vorstands oder auf Verlangen eines Fünftels der Mitglieder einberufen werden. \item \label{mv-einladung} Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern schriftlich oder per E-Mail unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher zuzustellen. Die Einladung erfolgt an die letzte vom Mitglied bekannt gegebene Adresse. - \item \label{mv-nachtrag} Mitglieder können zu den bestehenden Tagesordnungspunkten weitere Anträge stellen, wenn sie diese dem Vorstand spätestens zwei Wochen vor dem anberaumten Termin schriftlich oder per E-Mail zur Bekanntgabe mitteilen. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Zulassung der nachträglichen Anträge zur Beschlussfassung. + \item \label{mv-nachtrag} Mitglieder können weitere Anträge stellen, wenn sie diese dem Vorstand spätestens zwei Wochen vor dem anberaumten Termin schriftlich oder per E-Mail zur Bekanntgabe mitteilen. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Zulassung der nachträglichen Anträge zur Beschlussfassung. \item Eine Vertretung eines Mitglieds durch ein anderes ist möglich, wenn die Vertretungsbefugnis schriftlich nachgewiesen wird. \item Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. \item Die Mitgliederversammlung bestellt einen Versammlungsleiter. @@ -161,14 +161,15 @@ Der Vorstand ist ermächtigt, etwaige zur Eintragung des Vereins und Anerkennung \section{Aufwendungsersatz} Werden Amtsträger, Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins mit Tätigkeiten für den Verein beauftragt, so haben sie Anrecht auf die -Erstattung ihrer Aufwendungen, sofern diese vorher dem Vorstand bekannt -gegeben wurden. Die Höhe der Erstattung erfolgt bis zur +Erstattung ihrer Aufwendungen, sofern diese vorher durch den Vorstand genehmigt +wurden. Die Höhe der Erstattung erfolgt bis zur Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten, im Falle von Reisekosten bis zur Höhe der billigsten Reisemöglichkeit. Die tatsächlichen Kosten sind nachzuweisen. Abweichungen können durch den Vorstand im Einzelfall beschlossen werden. \\[1.5cm] \section*{Änderungen} +\small \begin{itemize} \item Die vorstehende Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 3. April 2009 neu gefasst. \item Durch Vorstandsbeschluss gemäß \ref{ermaechtigung} am 8. Juli 2009 geändert. @@ -177,5 +178,6 @@ Vorstand im Einzelfall beschlossen werden. \\[1.5cm] \item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 12. April 2013 geändert. \item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 04. April 2014 geändert. \item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 06. Juni 2014 geändert. + \item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 7. August 2014 geändert. \end{itemize} \end{document}