Par 8.5 und 15 der Satzung gem. Beschluss der AMV geändert.

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@ -6,7 +6,7 @@
\title{Satzung} \title{Satzung}
\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim} \subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim}
\author{} \author{}
\date{06. Juni 2014} \date{7. August 2015}
\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}} \renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
\KOMAoptions{toc=flat} \KOMAoptions{toc=flat}
@ -82,7 +82,7 @@ Die Organe des Vereins sind
\item Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich im ersten Halbjahr vom Vorstand einberufen. \item Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich im ersten Halbjahr vom Vorstand einberufen.
\item Es können außerordentliche Mitgliederversammlungen entweder auf Beschluss des Vorstands oder auf Verlangen eines Fünftels der Mitglieder einberufen werden. \item Es können außerordentliche Mitgliederversammlungen entweder auf Beschluss des Vorstands oder auf Verlangen eines Fünftels der Mitglieder einberufen werden.
\item \label{mv-einladung} Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern schriftlich oder per E-Mail unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher zuzustellen. Die Einladung erfolgt an die letzte vom Mitglied bekannt gegebene Adresse. \item \label{mv-einladung} Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern schriftlich oder per E-Mail unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher zuzustellen. Die Einladung erfolgt an die letzte vom Mitglied bekannt gegebene Adresse.
\item \label{mv-nachtrag} Mitglieder können zu den bestehenden Tagesordnungspunkten weitere Anträge stellen, wenn sie diese dem Vorstand spätestens zwei Wochen vor dem anberaumten Termin schriftlich oder per E-Mail zur Bekanntgabe mitteilen. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Zulassung der nachträglichen Anträge zur Beschlussfassung. \item \label{mv-nachtrag} Mitglieder können weitere Anträge stellen, wenn sie diese dem Vorstand spätestens zwei Wochen vor dem anberaumten Termin schriftlich oder per E-Mail zur Bekanntgabe mitteilen. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Zulassung der nachträglichen Anträge zur Beschlussfassung.
\item Eine Vertretung eines Mitglieds durch ein anderes ist möglich, wenn die Vertretungsbefugnis schriftlich nachgewiesen wird. \item Eine Vertretung eines Mitglieds durch ein anderes ist möglich, wenn die Vertretungsbefugnis schriftlich nachgewiesen wird.
\item Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. \item Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
\item Die Mitgliederversammlung bestellt einen Versammlungsleiter. \item Die Mitgliederversammlung bestellt einen Versammlungsleiter.
@ -161,14 +161,15 @@ Der Vorstand ist ermächtigt, etwaige zur Eintragung des Vereins und Anerkennung
\section{Aufwendungsersatz} \section{Aufwendungsersatz}
Werden Amtsträger, Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins mit Werden Amtsträger, Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins mit
Tätigkeiten für den Verein beauftragt, so haben sie Anrecht auf die Tätigkeiten für den Verein beauftragt, so haben sie Anrecht auf die
Erstattung ihrer Aufwendungen, sofern diese vorher dem Vorstand bekannt Erstattung ihrer Aufwendungen, sofern diese vorher durch den Vorstand genehmigt
gegeben wurden. Die Höhe der Erstattung erfolgt bis zur wurden. Die Höhe der Erstattung erfolgt bis zur
Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten, im Falle von Reisekosten bis Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten, im Falle von Reisekosten bis
zur Höhe der billigsten Reisemöglichkeit. Die tatsächlichen zur Höhe der billigsten Reisemöglichkeit. Die tatsächlichen
Kosten sind nachzuweisen. Abweichungen können durch den Kosten sind nachzuweisen. Abweichungen können durch den
Vorstand im Einzelfall beschlossen werden. \\[1.5cm] Vorstand im Einzelfall beschlossen werden. \\[1.5cm]
\section*{Änderungen} \section*{Änderungen}
\small
\begin{itemize} \begin{itemize}
\item Die vorstehende Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 3. April 2009 neu gefasst. \item Die vorstehende Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 3. April 2009 neu gefasst.
\item Durch Vorstandsbeschluss gemäß \ref{ermaechtigung} am 8. Juli 2009 geändert. \item Durch Vorstandsbeschluss gemäß \ref{ermaechtigung} am 8. Juli 2009 geändert.
@ -177,5 +178,6 @@ Vorstand im Einzelfall beschlossen werden. \\[1.5cm]
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 12. April 2013 geändert. \item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 12. April 2013 geändert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 04. April 2014 geändert. \item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 04. April 2014 geändert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 06. Juni 2014 geändert. \item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 06. Juni 2014 geändert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 7. August 2014 geändert.
\end{itemize} \end{itemize}
\end{document} \end{document}