satzung/Satzung.tex

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2013-04-14 11:02:36 +02:00
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\title{Satzung}
\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim}
\author{}
\date{04. April 2014}
2013-04-14 11:02:36 +02:00
\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
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\begin{document}
\maketitle
\sffamily
\tableofcontents
\newpage
\section{Name, Sitz, Gesch<63>ftsjahr}
\begin{enumerate}
\item Der Verein f<>hrt den Namen "`Chaos Computer Club Mannheim"' und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung f<>hrt er den Zusatz "`e.V."'.
\item Der Verein hat seinen Sitz in Mannheim.
\item Das Gesch<63>ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
\end{enumerate}
\section{Zweck des Vereins}
\begin{enumerate}
\item Zweck des Vereins ist die F<>rderung der Bildung und Volksbildung auf dem Gebiet der Informationstechnologien, des Informationsrechts und verwandten Themen sowie des kreativen Umgangs mit diesen.
\item Der Verein verfolgt ausschlie<69>lich und unmittelbar gemeinn<6E>tzige Zwecke im Sinne des Abschnittes "`Steuerbeg<65>nstigte Zwecke"' der Abgabenordnung.
\item Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
\begin{enumerate}
\item Durchf<68>hrung von <20>ffentlichen, entgeltfreien Veranstaltungen f<>r Computersicherheit, Informationsrecht und kreativen Umgang mit neuen Technologien und deren Anwendungen.
\item F<>rderung von Forschung, Entwicklung und Aufkl<6B>rung im Bereich der Informationstechnologien.
\item F<>rderung der Allgemeinbildung der Bev<65>lkerung im Umgang mit neuen Technologien.
\end{enumerate}
\end{enumerate}
\section{Selbstlosigkeit}
\begin{enumerate}
\item Der Verein ist selbstlos t<>tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
\item Mittel des Vereins d<>rfen nur f<>r die satzungsgem<65><6D>en Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh<72>ltnism<73><6D>ig hohe Verg<72>tungen beg<65>nstigt werden.
\item Alle Inhaber von Vereins<6E>mtern sind ehrenamtlich t<>tig.
\end{enumerate}
\section{Erwerb der Mitgliedschaft}
\label{erwerb-der-mitgliedschaft}
\begin{enumerate}
\item Mitglieder k<>nnen ausschlie<69>lich nat<61>rliche Personen werden.
\item Die Mitgliederversammlung kann Personen, die sich durch besondere Verdienste im Sinne des Vereins oder die von ihm verfolgten satzungsgem<65><6D>en Zwecke hervorgetan haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit.
\item Der Vorstand entscheidet auf schriftlichen Antrag des potentiellen Mitglieds <20>ber die Aufnahme. Der Beschluss wird dem Antragsteller schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
\item Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, die binnen eines Monats ab Zugang der Ablehnung schriftlich beim Vorstand einzureichen ist. <20>ber die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung nach demselben Verfahren wie bei Ausschluss eines Mitglieds.
\item \label{beginn-mitgliedschaft} Die Mitgliedschaft beginnt nach positivem Aufnahmebescheid mit dem Eingang des Aufnahmebeitrags und des ersten Mitgliedsbeitrags.
\item Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beitr<74>ge ruht die Mitgliedschaft.
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\end{enumerate}
\section{Beendigung der Mitgliedschaft}
Die Mitgliedschaft endet
\begin{enumerate}
\item bei nat<61>rlichen Personen mit deren Tod.
\item nach Austrittserkl<6B>rung eines Mitglieds zum Ende des Gesch<63>ftsjahrs. Die Austrittserkl<6B>rung erfordert die Schriftform und muss gegen<65>ber dem Vorstand mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Gesch<63>ftsjahres eingereicht werden.
\item bei Mitgliedern, die sich nach schriftlicher Mahnung mehr als sechs Monate mit Mitgliedsbeitr<74>gen im Verzug befinden.
\item durch Ausschluss aus dem Verein.
\end{enumerate}
\section{Mitgliedsbeitr<EFBFBD>ge}
\begin{enumerate}
\item Der Verein erhebt einen Aufnahmebeitrag und einen regelm<6C><6D>igen Mitgliedsbeitrag, die im Voraus zu entrichten sind. N<>heres regelt eine von der Mitgliederversammlung zu beschlie<69>ende Beitragsordnung.
\item Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erl<72>schen alle Anspr<70>che aus dem Mitgliedsverh<72>ltnis. Eine R<>ckerstattung von Beitr<74>gen, Spenden oder sonstigen Unterst<73>tzungsleistungen ist grunds<64>tzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf offene Beitragsforderungen bleibt hiervon unber<65>hrt.
\end{enumerate}
\section{Organe}
Die Organe des Vereins sind
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand, bestehend aus dem:
\begin{enumerate}
\item 1. Vorsitzenden
\item 2. Vorsitzenden
\item Schatzmeister
\end{enumerate}
\item die Mitgliederversammlung.
\end{enumerate}
\section{Die Mitgliederversammlung}
\label{die-mv}
\begin{enumerate}
\item Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vereins.
\item Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal j<>hrlich im ersten Halbjahr vom Vorstand einberufen.
\item Es k<>nnen au<61>erordentliche Mitgliederversammlungen entweder auf Beschluss des Vorstands oder auf Verlangen eines F<>nftels der Mitglieder einberufen werden.
\item \label{mv-einladung} Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern schriftlich oder per E-Mail unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher zuzustellen. Die Einladung erfolgt an die letzte vom Mitglied bekannt gegebene Adresse.
\item \label{mv-nachtrag} Mitglieder k<>nnen zu den bestehenden Tagesordnungspunkten weitere Antr<74>ge stellen, wenn sie diese dem Vorstand sp<73>testens zwei Wochen vor dem anberaumten Termin schriftlich oder per E-Mail zur Bekanntgabe mitteilen. Die Mitgliederversammlung beschlie<69>t <20>ber die Zulassung der nachtr<74>glichen Antr<74>ge zur Beschlussfassung.
\item Eine Vertretung eines Mitglieds durch ein anderes ist m<>glich, wenn die Vertretungsbefugnis schriftlich nachgewiesen wird.
\item Jede ordnungsgem<65><6D> einberufene Mitgliederversammlung ist unabh<62>ngig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf<73>hig.
\item Die Mitgliederversammlung wird von einem anwesenden Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitlglied anwesend, bestellt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.
\item{Protokollf<EFBFBD>hrer}
\begin{enumerate}
\item Die Mitglieder w<>hlen aus ihren Reihen einen Protokollf<6C>hrer.
\item <20>ber den Verlauf der Mitgliederversammlungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Protokollf<6C>hrer zu unterzeichnen ist. Diese Niederschrift ist auf Anfrage beim Vorstand einsehbar. Erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Unterzeichnung der Niederschrift kein Einspruch gilt diese als genehmigt.
\item Die Niederschrift soll folgende Angaben enthalten:
\begin{enumerate}
\item Ort und Tag der Versammlung
\item Name des Versammlungsleiters und Protokollf<6C>hrers
\item die Zahl der erschienen Mitglieder
\item Angaben zu den gefassten Beschl<68>ssen mit genauen Abstimmungsergebnissen
\item -gestrichen-
\item die erforderlichen Unterschriften
\end{enumerate}
\end{enumerate}
\item Jedes Mitglied, dessen Mitgliedschaft nicht ruht, ist stimmberechtigt.
\end{enumerate}
\section{Zust<EFBFBD>ndigkeiten der Mitgliederversammlung}
Die Mitgliederversammlung
\begin{enumerate}
\item w<>hlt und kontrolliert den Vorstand.
\item pr<70>ft und genehmigt die Jahresabschlussrechnung des Schatzmeisters und erteilt die Entlastung des Vorstands.
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\item entscheidet in allen F<>llen, in denen nicht die Zust<73>ndigkeit eines anderen Organs bestimmt ist.
\item trifft Mehrheitsentscheidungen mit der einfachen Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder.
\item kann den Vereinszweck mit der Zustimmung aller teilnehmenden Mitglieder <20>ndern. Der <20>nderungsantrag muss gem<65><6D> \ref{die-mv}.\ref{mv-einladung} erfolgen. Weiter wird bestimmt, dass \ref{die-mv}.\ref{mv-nachtrag} f<>r Zweck<63>nderungen keine Anwendung findet. Zweck<63>nderungen k<>nnen somit nicht durch Nachtrag zur Tagesordunung beschlossen werden.
\item kann die Vereinssatzung mit Zustimmung von drei Vierteln der teilnehmenden Mitglieder <20>ndern.
\item gibt sich eine Gesch<63>ftsordnung.
\end{enumerate}
\section{Der Vorstand}
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand trifft seine Beschl<68>sse auf Sitzungen, zu denen sp<73>testens eine Woche vorher schriftlich oder per E-Mail zu laden ist. Mit dem Einverst<73>ndnis aller Vorstandsmitglieder kann diese Frist verk<72>rzt werden oder ganz entfallen.
\item Der Vorstand ist beschlussf<73>hig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
\item Beschl<68>sse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
\item Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann durch den Vorstand f<>r die verbleibende Amtszeit ein Stellvertreter bestellt werden.
\item Der Verein wird gerichtlich und au<61>ergerichtlich durch die Vorstandsmitglieder vertreten. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
\item Im Innenverh<72>ltnis wird bestimmt, dass der Vorstand in wichtigen Dingen gemeinsam beschlie<69>t.
\item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren bestellt, er bleibt jedoch bis zu Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt. Die Wiederwahl ist zul<75>ssig.
\item Vorstandsmitglied kann nur werden, wer mindestens ein Jahr Vereinsmitglied ist und in dieser Zeit f<>r die Ziele des Vereins f<>rderlich t<>tig war. <20>ber die Eignung des Kandidaten entscheidet die Mitgliederversammlung.
\end{enumerate}
\section{Zust<EFBFBD>ndigkeiten des Vorstands}
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand f<>hrt die Gesch<63>fte des Vereins und fasst die erforderlichen Beschl<68>sse.
\item Er ist zu rechtsgesch<63>ftlichen Verpflichtungen zu Lasten des Vereins bis zu einer H<>he von EUR 523,42 erm<72>chtigt. Diese Bestimmung betrifft das Innenverh<72>ltnis.
\item In dringenden, keinen Aufschub duldenden Dingen kann der Vorstand mit der Zustimmung aller Vorstandsmitglieder <20>ber diese Befugnisse hinaus handeln. Diese Bestimmung betrifft das Innenverh<72>ltnis. Er ist verpflichtet die Mitglieder hier<65>ber unverz<72>glich zu informieren.
\item Der Vorstand gibt sich eine Gesch<63>ftsordnung, die die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands und die gegenseitige Vertretung der Vorstandsmitglieder, sowie die Art des Zustandekommens seiner Beschl<68>sse regelt und die der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.
\end{enumerate}
\section{Ausschluss von Mitgliedern}
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit ein Mitglied auf Antrag ausschlie<69>en.
\item Gegen diesen Ausschluss kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
\item Ein Widerspruch f<>hrt zu einer <20>berpr<70>fung des Ausschlusses durch die Mitgliederversammlung. Die einfache Mehrheit kann den Ausschluss ablehnen.
\item Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
\end{enumerate}
\section{Aufl<EFBFBD>sung des Vereins}
\begin{enumerate}
\item Der Antrag auf Aufl<66>sung des Vereins kann durch den Vorstand oder ein F<>nftel der Mitglieder gestellt werden.
\item Die Aufl<66>sung des Vereines kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen g<>ltigen Stimmen beschlossen werden. Stimmenthaltungen bleiben au<61>er acht.
\item Der Antrag auf Aufl<66>sung muss der Mitgliederversammlung sp<73>testens vier
Wochen vor ihrer Tagung vorgelegt worden sein.
\item Bei Aufl<66>sung des Vereins oder Wegfall des gemeinn<6E>tzigen Zwecks f<>llt sein Verm<72>gen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende,
als gemeinn<6E>tzig anerkannte K<>rperschaft, die es zur F<>rderung der Volksbildung zu verwenden hat.
\end{enumerate}
\section{Erm<EFBFBD>chtigung}
\label{ermaechtigung}
Der Vorstand ist erm<72>chtigt, etwaige zur Eintragung des Vereins und Anerkennung der Gemeinn<6E>tzigkeit erforderliche formelle <20>nderungen und Erg<72>nzungen der Satzung vorzunehmen.
\section{Aufwendungsersatz}
Werden Amtstr<74>ger, Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins mit
T<EFBFBD>tigkeiten f<>r den Verein beauftragt, so haben sie Anrecht auf die
Erstattung ihrer Aufwendungen, sofern diese vorher dem Vorstand bekannt
gegeben wurden. Die H<>he der Erstattung erfolgt bis zur
H<EFBFBD>he der tats<74>chlich angefallenen Kosten, im Falle von Reisekosten bis
zur H<>he der billigsten Reisem<65>glichkeit. Die tats<74>chlichen
Kosten sind nachzuweisen. Abweichungen k<>nnen durch den
Vorstand im Einzelfall beschlossen werden. \\[1.5cm]
\section*{<EFBFBD>nderungen}
\begin{itemize}
\item Die vorstehende Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 3. April 2009 neu gefasst.
\item Durch Vorstandsbeschluss gem<65><6D> \ref{ermaechtigung} am 8. Juli 2009 ge<67>ndert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 23. April 2011 ge<67>ndert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 10. August 2012 ge<67>ndert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 12. April 2013 ge<67>ndert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 04. April 2014 ge<67>ndert.
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\end{itemize}
\end{document}