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\usepackage[ngerman]{babel}
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\pagestyle{plain}
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\title{Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung}
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\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
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\author{}
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\date{06. Juni 2014}
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\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
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\begin{document}
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\maketitle
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\noindent In Ausfüllung und Ergänzung des von der Satzung des Chaos Computer Club
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Mannheim e.V. vorgegebenen Rahmens wird folgende Geschäftsordnung erlassen:
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\section{Protokollführer}
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\begin{enumerate}
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\item Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen einen Protokollführer.
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\item Über den Verlauf der Mitgliederversammlungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Diese Niederschrift ist auf Anfrage beim Vorstand einsehbar. Erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Unterzeichnung der Niederschrift kein Einspruch gilt diese als genehmigt.
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\item Die Niederschrift soll folgende Angaben enthalten:
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\begin{enumerate}
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\item Ort und Tag der Versammlung
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\item Name des Versammlungsleiters und Protokollführers
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\item die Zahl der erschienen Mitglieder
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\item Angaben zu den gefassten Beschlüssen mit genauen Abstimmungsergebnissen
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\item die erforderlichen Unterschriften
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\end{enumerate}
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\end{enumerate}
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\section{Rechnungsprüfer}
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\begin{enumerate}
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\item Die Mitgliederversammlung kann, jeweils für die Dauer von zwei
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Geschäftsjahren, einen Rechnungsprüfer wählen, der nicht Mitglied des
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Vorstandes ist. Eine Wiederwahl ist zulässig.
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\item Der Rechnungsprüfer prüft die Kassen- und Rechnungsführung des
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Vorstandes nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres und berichtet darüber
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auf der ordentlichen Mitgliederversammlung.
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\item Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.
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\item Der Rechnungsprüfer kann nach eigenem Ermessen unter
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betriebswirtschaftlicher Beachtung der Finanzkraft des Vereins zur
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Rechnungsprüfung vereidigte Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater
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hinzuziehen, welche gegebenenfalls die Kassen- und Rechnungsprüfung zu
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testieren haben. Eine Verpflichtung dazu besteht nur dann, wenn die
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Mitgliederversammlung dies ausdrücklich für den Einzelfall beschließt.
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\end{enumerate}
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\section{Beschlussfassung und Wahlen}
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\begin{enumerate}
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\item Die Abstimmung erfolgt offen, soweit keines der anwesenden Mitgliedern eine geheime Abstimmung verlangt.
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\item Die offene Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
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\item Die Wahl des Vorstands und des Rechnungsprüfers erfolgt grundsätzlich geheim.
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\end{enumerate}
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\section{Ablauf der Mitgliederversammlung}
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\begin{enumerate}
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\item Der Versammlungsleiter eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Mitglieder.
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\item Der Versammlungsleiter beantragt die Feststellung der Beschlussfähigkeit.
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\item Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Protokollführer.
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\item Der Versammlungsleiter beantragt die Genehmigung der Tagesordnung. Hier soll zusätzlich darüber befunden werden, ob über nach §8, Abs.5 der Satzung gestellte Anträge beschossen werden kann.
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\item Die Mitgliederversammlung tritt in die Tagesordnung ein. Jeder Beschlussfassung soll eine Aussprache vorangestellt sein.
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\item Sofern ein Tagesordnungspunkt "`Verschiedenes"' existiert, soll dieser nur für Informationen und Ankündigungen verwendet werden. Innerhalb dieses Tagesordnungspunktes sollen keine Beschlüsse gefasst werden.
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\end{enumerate}
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\section{Inkrafttreten}
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Diese Geschäftsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 6. Juni 2014 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.\\
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Diese Geschäftsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Geschäftsordnungen.
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\end{document}
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