satzung/Beitragsordnung.tex

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TeX

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\title{Beitragsordnung}
\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
\date{24. September 2021}
\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
\begin{document}
\maketitle
\sffamily
\noindent Gemäß §6 der Satzung des Chaos Computer Club Mannheim e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge zu entrichten. Das Nähere bestimmt die nachstehende Beitragsordnung.
\section{Aufnahmegebühr}
\begin{enumerate}
\item Die Aufnahmegebühr wird bei Aufnahme in den Verein fällig. Sie ist nach Annahme des Aufnahmeantrages einzuzahlen.
\item Die Aufnahmegebühr beträgt EUR 10,00.
\end{enumerate}
\section{Beiträge}
\begin{enumerate}
\item Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 150,00.
\item Bei unterjährlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag für das laufende Jahr auf den Anteil der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres.
\end{enumerate}
\section{Entrichtung der Beiträge}
\begin{enumerate}
\item Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich vollständig oder halbjährlich zur Hälfte entrichtet werden.
\item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbjährlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Januar und 31. Juli zu entrichten.
\item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto. In begründeten Ausnahmefällen kann mit dem Schatzmeister die Barzahlung vereinbart werden.
\item Für jede schriftliche Mahnung für nicht fristgerecht entrichtete Mitgliedsbeiträge wird eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
\item Für jede nicht erfüllte Lastschrift wird eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
\end{enumerate}
\section{Organisation}
\label{organisation}
Die Mitglieder halten ihre Mitgliedsdaten aktuell. Vorzugsweise werden Änderungen an die E-Mailadresse verwaltung@ccc-mannheim.de mitgeteilt.
\section{Ausnahmen}
Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen für einzelne Mitglieder Ausnahmen von dieser Beitragsordnung beschließen.
\section{Inkrafttreten/Übergangsbestimmungen}
\begin{enumerate}
\item Die Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 24. September 2021 beschlossen und tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
\item Diese Beitragsordnung ersetzt bei Inkrafttreten alle vorher beschlossenen Beitragsordnungen.
\end{enumerate}
\end{document}