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@ -13,27 +13,27 @@
\begin{document}
\maketitle
\sffamily
\noindent Gemäß §6 der Satzung des Chaos Computer Club Mannheim e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge zu entrichten. Das Nähere bestimmt die nachstehende Beitragsordnung.
\noindent Gemäß §6 der Satzung des Chaos Computer Club Mannheim e.V. haben Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgelegten Beiträge zu entrichten. Das Nähere bestimmt die nachstehende Beitragsordnung.
\section{Doppelmitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V. und Chaos Computer Club e.V.}
\label{doppelmitgliedscahft}
Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine Doppelmitgliedschaft mit dem Chaos Computer Club e.V. (CCC e.V.) einzugehen. Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. übernimmt die Organisation der Mitgliedschaft, welche sonst dem Mitglied obliegen würde.
Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine Doppelmitgliedschaft mit dem Chaos Computer Club e.V. (CCC e.V.) einzugehen. Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. übernimmt die Organisation der Mitgliedschaft, welche sonst dem Mitglied obliegen würde.
\subsection{Beiträge}
\label{doppelbeiträge}
\subsection{Beiträge}
\label{doppelbeiträge}
\begin{enumerate}
\item \label{doppeljahresbeitrag} Für Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft wählen, beträgt der monatliche Beitrag für den Chaos Computer Club Mannheim e.V. EUR 10,00.
\item Der Mitglieds- und Aufnahmegebühr des CCC e.V. richtet sich nach dessen jeweils gültiger Beitragsordnung.
\item \label{doppeljahresbeitrag} Für Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft wählen, beträgt der monatliche Beitrag für den Chaos Computer Club Mannheim e.V. EUR 10,00.
\item Der Mitglieds- und Aufnahmegebühr des CCC e.V. richtet sich nach dessen jeweils gültiger Beitragsordnung.
\end{enumerate}
\subsection{Organisation der Doppelmitgliedschaft}
\begin{enumerate}
\item Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft wählen, sind Mitglieder in beiden Vereinen mit sämtlilchen Rechten und Pflichten.
\item Die Mitglieder entrichten die Mitgliedsbeiträge für beide Vereine gleichzeitig an den Chaos Computer Club Mannheim e.V., dieser leitet den Beitrag an den CCC e.V. weiter.
\item Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. übermittelt die für die Mitgliederverwaltung notwendigen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, ggf. Nachweis für Ermäßigung) an den CCC e.V.
\item Endet die Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V., besteht die Mitgliedschaft im CCC e.V. unabhängig weiter. In diesem Fall muss die Mitgliedschaft im CCC e.V. durch das Mitglied selbstständig weiterorganisiert werden.
\item Die Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V. ist unabhängig von der Mitgliedschaft im CCC e.V.
\item Die Mitglieder halten ihre Mitgliedsdaten aktuell. Vorzugsweise werden Änderungen an die E-Mailadresse verwaltung@ccc-mannheim.de mitgeteilt.
\item Mitglieder, die die Doppelmitgliedschaft wählen, sind Mitglieder in beiden Vereinen mit sämtlilchen Rechten und Pflichten.
\item Die Mitglieder entrichten die Mitgliedsbeiträge für beide Vereine gleichzeitig an den Chaos Computer Club Mannheim e.V., dieser leitet den Beitrag an den CCC e.V. weiter.
\item Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. übermittelt die für die Mitgliederverwaltung notwendigen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, ggf. Nachweis für Ermäßigung) an den CCC e.V.
\item Endet die Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V., besteht die Mitgliedschaft im CCC e.V. unabhängig weiter. In diesem Fall muss die Mitgliedschaft im CCC e.V. durch das Mitglied selbstständig weiterorganisiert werden.
\item Die Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V. ist unabhängig von der Mitgliedschaft im CCC e.V.
\item Die Mitglieder halten ihre Mitgliedsdaten aktuell. Vorzugsweise werden Änderungen an die E-Mailadresse verwaltung@ccc-mannheim.de mitgeteilt.
\end{enumerate}
\section{Einzelne Mitgliedschaft im Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
@ -42,27 +42,27 @@ Der Chaos Computer Club Mannheim e.V. bietet seinen Mitgliedern die Option, eine
\item Mitglieder, welche keine Doppelmitglieder sind, entrichten einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von EUR 10,-.
\end{enumerate}
\section{Aufnahmegebühr des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
\section{Aufnahmegebühr des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
\begin{enumerate}
\item Die Aufnahmegebühr wird bei Aufnahme in den Verein fällig. Sie ist bei Stellung des Aufnahmeantrages einzuzahlen. Im Falle, dass der Vorstand den Aufnahmeantrag ablehnt, wird die Aufnahmegebühr zurückerstattet.
\item Die Aufnahmegebühr beträgt EUR 10,-.
\item Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Aufnahmeantrag angenommen wurde und Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag bezahlt wurden.
\item Die Aufnahmegebühr wird bei Aufnahme in den Verein fällig. Sie ist bei Stellung des Aufnahmeantrages einzuzahlen. Im Falle, dass der Vorstand den Aufnahmeantrag ablehnt, wird die Aufnahmegebühr zurückerstattet.
\item Die Aufnahmegebühr beträgt EUR 10,-.
\item Die Mitgliedschaft beginnt, sobald der Aufnahmeantrag angenommen wurde und Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag bezahlt wurden.
\end{enumerate}
\section{Entrichtung der Beiträge}
\section{Entrichtung der Beiträge}
\begin{enumerate}
\item Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich vollständig oder halbjährlich zur Hälfte entrichtet werden.
\item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbjährlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Januar und 31. Juli zu entrichten.
\item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto. In begründeten Ausnahmefällen kann mit dem Schatzmeister die Barzahlung vereinbart werden.
\item Bei unterjährlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag auf den monatlichen Beitrag der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres.
\item Für jede schriftliche Mahnung für nicht fristgerecht entrichtete Mitgliedsbeiträge wird eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
\item Kosten, welche durch nicht erfüllte Lastschriften entstehen, werden an die verursachenden Mitglieder weitergereicht.
\item Der Mitgliedsbeitrag kann jährlich vollständig oder halbjährlich zur Hälfte entrichtet werden.
\item Der Beitrag ist binnen vier Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages und folgend jeweils zum 31. Januar eines neuen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Bei halbjährlicher Zahlungsweise ist der Beitrag jeweils zum 31. Januar und 31. Juli zu entrichten.
\item Das Entrichten des Mitgliedsbeitrag kann entweder durch Lastschrift erfolgen, oder durch unaufgefordertes Einzahlen auf das Vereinskonto. In begründeten Ausnahmefällen kann mit dem Schatzmeister die Barzahlung vereinbart werden.
\item Bei unterjährlicher Aufnahme eines Mitglieds reduziert sich der Beitrag auf den monatlichen Beitrag der verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres.
\item Für jede schriftliche Mahnung für nicht fristgerecht entrichtete Mitgliedsbeiträge wird eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,- erhoben.
\item Kosten, welche durch nicht erfüllte Lastschriften entstehen, werden an die verursachenden Mitglieder weitergereicht.
\end{enumerate}
\section{Ausnahmen}
Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen für einzelne Mitglieder Ausnahmen von dieser Beitragsordnung beschließen.
Auf Antrag kann der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen für einzelne Mitglieder Ausnahmen von dieser Beitragsordnung beschließen.
\section{Inkrafttreten/Übergangsbestimmungen}
\section{Inkrafttreten/Übergangsbestimmungen}
\begin{enumerate}
\item Die Beitragsordnung wurde der Mitgliederversammlung am 04.04.2014 mit Wirkung ab sofort beschlossen.
\item Diese Beitragsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Beitragsordnungen.

54
Geschaeftsordnung der Mitgliederversammlung.tex Executable file → Normal file
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@ -4,7 +4,7 @@
\usepackage[ngerman]{babel}
\pagestyle{plain}
\title{Gesch<EFBFBD>ftsordnung der Mitgliederversammlung}
\title{Gesch�ftsordnung der Mitgliederversammlung}
\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim e.V.}
\author{}
\date{06. Juni 2014}
@ -14,59 +14,59 @@
\begin{document}
\maketitle
In Ausf<EFBFBD>llung und Erg<72>nzung des von der Satzung des Chaos Computer Club
Mannheim vorgegebenen Rahmens wird folgende Gesch<EFBFBD>ftsordnung erlassen:
In Ausf�llung und Erg�nzung des von der Satzung des Chaos Computer Club
Mannheim vorgegebenen Rahmens wird folgende Gesch�ftsordnung erlassen:
\section{Protokollf<EFBFBD>hrer}
\section{Protokollf�hrer}
\begin{enumerate}
\item Die Mitglieder w<EFBFBD>hlen aus ihren Reihen einen Protokollf<6C>hrer.
\item <EFBFBD>ber den Verlauf der Mitgliederversammlungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Protokollf<EFBFBD>hrer zu unterzeichnen ist. Diese Niederschrift ist auf Anfrage beim Vorstand einsehbar. Erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Unterzeichnung der Niederschrift kein Einspruch gilt diese als genehmigt.
\item Die Mitglieder w�hlen aus ihren Reihen einen Protokollf�hrer.
\item �ber den Verlauf der Mitgliederversammlungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Protokollf�hrer zu unterzeichnen ist. Diese Niederschrift ist auf Anfrage beim Vorstand einsehbar. Erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Unterzeichnung der Niederschrift kein Einspruch gilt diese als genehmigt.
\item Die Niederschrift soll folgende Angaben enthalten:
\begin{enumerate}
\item Ort und Tag der Versammlung
\item Name des Versammlungsleiters und Protokollf<EFBFBD>hrers
\item Name des Versammlungsleiters und Protokollf�hrers
\item die Zahl der erschienen Mitglieder
\item Angaben zu den gefassten Beschl<EFBFBD>ssen mit genauen Abstimmungsergebnissen
\item Angaben zu den gefassten Beschl�ssen mit genauen Abstimmungsergebnissen
\item die erforderlichen Unterschriften
\end{enumerate}
\end{enumerate}
\section{Rechnungspr<EFBFBD>fer}
\section{Rechnungspr�fer}
\begin{enumerate}
\item Die Mitgliederversammlung kann, jeweils f<EFBFBD>r die Dauer von zwei
Gesch<EFBFBD>ftsjahren, einen Rechnungspr<70>fer w<>hlen der nicht Mitglied des
Vorstandes ist. Eine Wiederwahl ist zul<EFBFBD>ssig.
\item Der Rechnungspr<EFBFBD>fer pr<70>ft die Kassen- und Rechnungsf<73>hrung des
Vorstandes nach Ablauf eines jeden Gesch<EFBFBD>ftsjahres und berichtet dar<61>ber
\item Die Mitgliederversammlung kann, jeweils f�r die Dauer von zwei
Gesch�ftsjahren, einen Rechnungspr�fer w�hlen der nicht Mitglied des
Vorstandes ist. Eine Wiederwahl ist zul�ssig.
\item Der Rechnungspr�fer pr�ft die Kassen- und Rechnungsf�hrung des
Vorstandes nach Ablauf eines jeden Gesch�ftsjahres und berichtet dar�ber
auf der ordentlichen Mitgliederversammlung.
\item Die T<EFBFBD>tigkeit ist ehrenamtlich.
\item Der Rechnungspr<EFBFBD>fer kann nach eigenem Ermessen unter
\item Die T�tigkeit ist ehrenamtlich.
\item Der Rechnungspr�fer kann nach eigenem Ermessen unter
betriebswirtschaftlicher Beachtung der Finanzkraft des Vereins zur
Rechnungspr<EFBFBD>fung vereidigte Wirtschaftspr<70>fer oder Steuerberater
hinzuziehen, welche gegebenenfalls die Kassen- und Rechnungspr<EFBFBD>fung zu
Rechnungspr�fung vereidigte Wirtschaftspr�fer oder Steuerberater
hinzuziehen, welche gegebenenfalls die Kassen- und Rechnungspr�fung zu
testieren haben. Eine Verpflichtung dazu besteht nur dann, wenn die
Mitgliederversammlung dies ausdr<EFBFBD>cklich f<>r den Einzelfall beschlie<69>t.
Mitgliederversammlung dies ausdr�cklich f�r den Einzelfall beschlie�t.
\end{enumerate}
\section{Beschlussfassung und Wahlen}
\begin{enumerate}
\item Die Abstimmung erfolgt offen, soweit keines der anwesenden Mitgliedern eine geheime Abstimmung verlangt.
\item Die offene Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
\item Die Wahl des Vorstand und der Rechnungspr<EFBFBD>fer erfolgt grunds<64>tzlich geheim.
\item Die Wahl des Vorstand und der Rechnungspr�fer erfolgt grunds�tzlich geheim.
\end{enumerate}
\section{Ablauf der Mitgliederversammlung}
\begin{enumerate}
\item Der Versammlungsleiter er<EFBFBD>ffnet die Sitzung und begr<67><72>t die anwesenden Mitglieder.
\item Der Versammlungsleiter beantragt die Feststellung der Beschlussf<EFBFBD>higkeit.
\item Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Protokollf<EFBFBD>hrer.
\item Der Versammlungsleiter beantragt die Genehmigung der Tagesordnung. Hier soll zus<EFBFBD>tzlich dar<61>ber befunden werden, ob <20>ber nach <20>8, Abs.5 der Satzung gestellte Antr<74>ge beschossen werden kann.
\item Der Versammlungsleiter er�ffnet die Sitzung und begr��t die anwesenden Mitglieder.
\item Der Versammlungsleiter beantragt die Feststellung der Beschlussf�higkeit.
\item Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Protokollf�hrer.
\item Der Versammlungsleiter beantragt die Genehmigung der Tagesordnung. Hier soll zus�tzlich dar�ber befunden werden, ob �ber nach �8, Abs.5 der Satzung gestellte Antr�ge beschossen werden kann.
\item Die Mitgliederversammlung tritt in die Tagesordnung ein. Jeder Beschlussfassung soll eine Aussprache vorangestellt sein.
\item Sofern ein Tagesordnungspunkt "`Verschiedenes"' existiert, soll dieser nur f<EFBFBD>r Informationen und Ank<6E>ndigungen verwendet werden. Innerhalb dieses Tagesordnungspunktes sollen keine Beschl<68>sse gefasst werden.
\item Sofern ein Tagesordnungspunkt "`Verschiedenes"' existiert, soll dieser nur f�r Informationen und Ank�ndigungen verwendet werden. Innerhalb dieses Tagesordnungspunktes sollen keine Beschl�sse gefasst werden.
\end{enumerate}
\section{Inkrafttreten}
Diese Gesch<EFBFBD>ftsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 06. Juni 2014 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.\\
Diese Gesch<EFBFBD>ftsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Gesch<63>ftsordnungen.
Diese Gesch�ftsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 06. Juni 2014 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.\\
Diese Gesch�ftsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Gesch�ftsordnungen.
\end{document}

24
Geschaeftsordnung des Vorstands.tex Executable file → Normal file
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@ -4,7 +4,7 @@
\usepackage[ngerman]{babel}
\pagestyle{plain}
\title{Geschäftsordnung des Vorstands}
\title{Geschäftsordnung des Vorstands}
\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim}
\author{}
\date{9. Mai 2014}
@ -17,26 +17,26 @@
\section{Versammlungsordnung}
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand soll einmal im Quartal tagen.
\item Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Protokollführer, der den Ablauf der Vorstandssitzung protokolliert.
\item Über den Verlauf der Vorstandssitzungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom allen Anwesenden zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift ist innerhalb einer Woche den Mitgliedern schriftlich oder per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Erfolgt nach der Veröffentlichung der Niederschrift innerhalb von vier Wochen kein Einspruch, gilt diese als genehmigt.
\item Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Protokollführer, der den Ablauf der Vorstandssitzung protokolliert.
\item Über den Verlauf der Vorstandssitzungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom allen Anwesenden zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift ist innerhalb einer Woche den Mitgliedern schriftlich oder per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Erfolgt nach der Veröffentlichung der Niederschrift innerhalb von vier Wochen kein Einspruch, gilt diese als genehmigt.
\end{enumerate}
\section{Berichtspflicht des Vorstands}
\begin{enumerate}
\item Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres
\item Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres
\begin{enumerate}
\item erstellt der Vorstand den Geschäftsbericht
\item stellt der Schatzmeister unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichem Belang dem Rechnungsprüfer des Vereins zur Prüfung zur Verfügung.
\item erstellt der Vorstand den Geschäftsbericht
\item stellt der Schatzmeister unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichem Belang dem Rechnungsprüfer des Vereins zur Prüfung zur Verfügung.
\end{enumerate}
\end{enumerate}
\section{Beiräte}
Der Vorstand kann \emph{fachliche Beiräte} oder \emph{wissenschaftliche Beiräte} einrichten,
die für den Verein beratend und unterstützend tätig werden; in die Beiräte können
\section{Beiräte}
Der Vorstand kann \emph{fachliche Beiräte} oder \emph{wissenschaftliche Beiräte} einrichten,
die für den Verein beratend und unterstützend tätig werden; in die Beiräte können
auch Nicht-Mitglieder berufen werden.
\section{Inkrafttreten}
Diese Geschäftsordnung wurde durch den Vorstand am 9. Mai 2014 beschlossen.\\
Sie wird der Mitgliederversammlung zur Genehmigung in der nächsten Mitgliederversammlung vorgelegt.\\
Diese Geschäftsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Geschäftsordnungen.
Diese Geschäftsordnung wurde durch den Vorstand am 9. Mai 2014 beschlossen.\\
Sie wird der Mitgliederversammlung zur Genehmigung in der nächsten Mitgliederversammlung vorgelegt.\\
Diese Geschäftsordnung ersetzt alle vorher beschlossenen Geschäftsordnungen.
\end{document}

148
Satzung.tex Executable file → Normal file
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@ -16,56 +16,56 @@
\tableofcontents
\newpage
\section{Name, Sitz, Geschäftsjahr}
\section{Name, Sitz, Geschäftsjahr}
\begin{enumerate}
\item Der Verein führt den Namen "`Chaos Computer Club Mannheim"' und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz "`e.V."'.
\item Der Verein führt den Namen "`Chaos Computer Club Mannheim"' und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz "`e.V."'.
\item Der Verein hat seinen Sitz in Mannheim.
\item Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
\item Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
\end{enumerate}
\section{Zweck des Vereins}
\begin{enumerate}
\item Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Volksbildung auf dem Gebiet der Informationstechnologien, des Informationsrechts und verwandten Themen sowie des kreativen Umgangs mit diesen.
\item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "`Steuerbegünstigte Zwecke"' der Abgabenordnung.
\item Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung und Volksbildung auf dem Gebiet der Informationstechnologien, des Informationsrechts und verwandten Themen sowie des kreativen Umgangs mit diesen.
\item Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "`Steuerbegünstigte Zwecke"' der Abgabenordnung.
\item Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
\begin{enumerate}
\item Durchführung von öffentlichen, entgeltfreien Veranstaltungen für Computersicherheit, Informationsrecht und kreativen Umgang mit neuen Technologien und deren Anwendungen.
\item Förderung von Forschung, Entwicklung und Aufklärung im Bereich der Informationstechnologien.
\item Förderung der Allgemeinbildung der Bevölkerung im Umgang mit neuen Technologien.
\item Durchführung von öffentlichen, entgeltfreien Veranstaltungen für Computersicherheit, Informationsrecht und kreativen Umgang mit neuen Technologien und deren Anwendungen.
\item Förderung von Forschung, Entwicklung und Aufklärung im Bereich der Informationstechnologien.
\item Förderung der Allgemeinbildung der Bevölkerung im Umgang mit neuen Technologien.
\end{enumerate}
\end{enumerate}
\section{Selbstlosigkeit}
\begin{enumerate}
\item Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
\item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
\item Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
\item Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
\item Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
\item Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.
\end{enumerate}
\section{Erwerb der Mitgliedschaft}
\label{erwerb-der-mitgliedschaft}
\begin{enumerate}
\item Mitglieder können ausschließlich natürliche Personen werden.
\item Die Mitgliederversammlung kann Personen, die sich durch besondere Verdienste im Sinne des Vereins oder die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke hervorgetan haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit.
\item Der Vorstand entscheidet auf schriftlichen Antrag des potentiellen Mitglieds über die Aufnahme. Der Beschluss wird dem Antragsteller schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
\item Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, die binnen eines Monats ab Zugang der Ablehnung schriftlich beim Vorstand einzureichen ist. Über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung nach demselben Verfahren wie bei Ausschluss eines Mitglieds.
\item Mitglieder können ausschließlich natürliche Personen werden.
\item Die Mitgliederversammlung kann Personen, die sich durch besondere Verdienste im Sinne des Vereins oder die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke hervorgetan haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit.
\item Der Vorstand entscheidet auf schriftlichen Antrag des potentiellen Mitglieds über die Aufnahme. Der Beschluss wird dem Antragsteller schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
\item Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, die binnen eines Monats ab Zugang der Ablehnung schriftlich beim Vorstand einzureichen ist. Über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung nach demselben Verfahren wie bei Ausschluss eines Mitglieds.
\item \label{beginn-mitgliedschaft} Die Mitgliedschaft beginnt nach positivem Aufnahmebescheid mit dem Eingang des Aufnahmebeitrags und des ersten Mitgliedsbeitrags.
\item Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.
\item Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.
\end{enumerate}
\section{Beendigung der Mitgliedschaft}
Die Mitgliedschaft endet
\begin{enumerate}
\item bei natürlichen Personen mit deren Tod.
\item nach Austrittserklärung eines Mitglieds zum Ende des Geschäftsjahrs. Die Austrittserklärung erfordert die Schriftform und muss gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden.
\item bei Mitgliedern, die sich nach schriftlicher Mahnung mehr als sechs Monate mit Mitgliedsbeiträgen im Verzug befinden.
\item bei natürlichen Personen mit deren Tod.
\item nach Austrittserklärung eines Mitglieds zum Ende des Geschäftsjahrs. Die Austrittserklärung erfordert die Schriftform und muss gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden.
\item bei Mitgliedern, die sich nach schriftlicher Mahnung mehr als sechs Monate mit Mitgliedsbeiträgen im Verzug befinden.
\item durch Ausschluss aus dem Verein.
\end{enumerate}
\section{Mitgliedsbeiträge}
\section{Mitgliedsbeiträge}
\begin{enumerate}
\item Der Verein erhebt einen Aufnahmebeitrag und einen regelmäßigen Mitgliedsbeitrag, die im Voraus zu entrichten sind. Näheres regelt eine von der Mitgliederversammlung zu beschließende Beitragsordnung.
\item Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückerstattung von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf offene Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.
\item Der Verein erhebt einen Aufnahmebeitrag und einen regelmäßigen Mitgliedsbeitrag, die im Voraus zu entrichten sind. Näheres regelt eine von der Mitgliederversammlung zu beschließende Beitragsordnung.
\item Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückerstattung von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf offene Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.
\end{enumerate}
\section{Organe}
@ -84,23 +84,23 @@ Die Organe des Vereins sind
\label{die-mv}
\begin{enumerate}
\item Die Mitgliederversammlung besteht aus den Mitgliedern des Vereins.
\item Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich im ersten Halbjahr vom Vorstand einberufen.
\item Es können außerordentliche Mitgliederversammlungen entweder auf Beschluss des Vorstands oder auf Verlangen eines Fünftels der Mitglieder einberufen werden.
\item Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich im ersten Halbjahr vom Vorstand einberufen.
\item Es können außerordentliche Mitgliederversammlungen entweder auf Beschluss des Vorstands oder auf Verlangen eines Fünftels der Mitglieder einberufen werden.
\item \label{mv-einladung} Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist den Mitgliedern schriftlich oder per E-Mail unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher zuzustellen. Die Einladung erfolgt an die letzte vom Mitglied bekannt gegebene Adresse.
\item \label{mv-nachtrag} Mitglieder können zu den bestehenden Tagesordnungspunkten weitere Anträge stellen, wenn sie diese dem Vorstand spätestens zwei Wochen vor dem anberaumten Termin schriftlich oder per E-Mail zur Bekanntgabe mitteilen. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Zulassung der nachträglichen Anträge zur Beschlussfassung.
\item Eine Vertretung eines Mitglieds durch ein anderes ist möglich, wenn die Vertretungsbefugnis schriftlich nachgewiesen wird.
\item Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
\item \label{mv-nachtrag} Mitglieder können zu den bestehenden Tagesordnungspunkten weitere Anträge stellen, wenn sie diese dem Vorstand spätestens zwei Wochen vor dem anberaumten Termin schriftlich oder per E-Mail zur Bekanntgabe mitteilen. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Zulassung der nachträglichen Anträge zur Beschlussfassung.
\item Eine Vertretung eines Mitglieds durch ein anderes ist möglich, wenn die Vertretungsbefugnis schriftlich nachgewiesen wird.
\item Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
\item Die Mitgliederversammlung wird von einem anwesenden Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitlglied anwesend, bestellt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.
\item{Protokollführer}
\item{Protokollführer}
\begin{enumerate}
\item Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen einen Protokollführer.
\item Über den Verlauf der Mitgliederversammlungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Diese Niederschrift ist auf Anfrage beim Vorstand einsehbar. Erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Unterzeichnung der Niederschrift kein Einspruch gilt diese als genehmigt.
\item Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen einen Protokollführer.
\item Über den Verlauf der Mitgliederversammlungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Diese Niederschrift ist auf Anfrage beim Vorstand einsehbar. Erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Unterzeichnung der Niederschrift kein Einspruch gilt diese als genehmigt.
\item Die Niederschrift soll folgende Angaben enthalten:
\begin{enumerate}
\item Ort und Tag der Versammlung
\item Name des Versammlungsleiters und Protokollführers
\item Name des Versammlungsleiters und Protokollführers
\item die Zahl der erschienen Mitglieder
\item Angaben zu den gefassten Beschlüssen mit genauen Abstimmungsergebnissen
\item Angaben zu den gefassten Beschlüssen mit genauen Abstimmungsergebnissen
\item -gestrichen-
\item die erforderlichen Unterschriften
\end{enumerate}
@ -108,77 +108,77 @@ Die Organe des Vereins sind
\item Jedes Mitglied, dessen Mitgliedschaft nicht ruht, ist stimmberechtigt.
\end{enumerate}
\section{Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung}
\section{Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung}
Die Mitgliederversammlung
\begin{enumerate}
\item wählt und kontrolliert den Vorstand.
\item prüft und genehmigt die Jahresabschlussrechnung des Schatzmeisters und erteilt die Entlastung des Vorstands.
\item entscheidet in allen Fällen, in denen nicht die Zuständigkeit eines anderen Organs bestimmt ist.
\item wählt und kontrolliert den Vorstand.
\item prüft und genehmigt die Jahresabschlussrechnung des Schatzmeisters und erteilt die Entlastung des Vorstands.
\item entscheidet in allen Fällen, in denen nicht die Zuständigkeit eines anderen Organs bestimmt ist.
\item trifft Mehrheitsentscheidungen mit der einfachen Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder.
\item kann den Vereinszweck mit der Zustimmung aller teilnehmenden Mitglieder ändern. Der Änderungsantrag muss gemäß \ref{die-mv}.\ref{mv-einladung} erfolgen. Weiter wird bestimmt, dass \ref{die-mv}.\ref{mv-nachtrag} für Zweckänderungen keine Anwendung findet. Zweckänderungen können somit nicht durch Nachtrag zur Tagesordunung beschlossen werden.
\item kann die Vereinssatzung mit Zustimmung von drei Vierteln der teilnehmenden Mitglieder ändern.
\item gibt sich eine Geschäftsordnung.
\item kann den Vereinszweck mit der Zustimmung aller teilnehmenden Mitglieder ändern. Der Änderungsantrag muss gemäß \ref{die-mv}.\ref{mv-einladung} erfolgen. Weiter wird bestimmt, dass \ref{die-mv}.\ref{mv-nachtrag} für Zweckänderungen keine Anwendung findet. Zweckänderungen können somit nicht durch Nachtrag zur Tagesordunung beschlossen werden.
\item kann die Vereinssatzung mit Zustimmung von drei Vierteln der teilnehmenden Mitglieder ändern.
\item gibt sich eine Geschäftsordnung.
\end{enumerate}
\section{Der Vorstand}
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand trifft seine Beschlüsse auf Sitzungen, zu denen spätestens eine Woche vorher schriftlich oder per E-Mail zu laden ist. Mit dem Einverständnis aller Vorstandsmitglieder kann diese Frist verkürzt werden oder ganz entfallen.
\item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
\item Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
\item Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann durch den Vorstand für die verbleibende Amtszeit ein Stellvertreter bestellt werden.
\item Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorstandsmitglieder vertreten. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
\item Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der Vorstand in wichtigen Dingen gemeinsam beschließt.
\item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren bestellt, er bleibt jedoch bis zu Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig.
\item Vorstandsmitglied kann nur werden, wer mindestens ein Jahr Vereinsmitglied ist und in dieser Zeit für die Ziele des Vereins förderlich tätig war. Über die Eignung des Kandidaten entscheidet die Mitgliederversammlung.
\item Der Vorstand trifft seine Beschlüsse auf Sitzungen, zu denen spätestens eine Woche vorher schriftlich oder per E-Mail zu laden ist. Mit dem Einverständnis aller Vorstandsmitglieder kann diese Frist verkürzt werden oder ganz entfallen.
\item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
\item Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
\item Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann durch den Vorstand für die verbleibende Amtszeit ein Stellvertreter bestellt werden.
\item Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorstandsmitglieder vertreten. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
\item Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der Vorstand in wichtigen Dingen gemeinsam beschließt.
\item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren bestellt, er bleibt jedoch bis zu Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig.
\item Vorstandsmitglied kann nur werden, wer mindestens ein Jahr Vereinsmitglied ist und in dieser Zeit für die Ziele des Vereins förderlich tätig war. Über die Eignung des Kandidaten entscheidet die Mitgliederversammlung.
\end{enumerate}
\section{Zuständigkeiten des Vorstands}
\section{Zuständigkeiten des Vorstands}
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und fasst die erforderlichen Beschlüsse.
\item Er ist zu rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen zu Lasten des Vereins bis zu einer Höhe von EUR 523,42 ermächtigt. Diese Bestimmung betrifft das Innenverhältnis.
\item In dringenden, keinen Aufschub duldenden Dingen kann der Vorstand mit der Zustimmung aller Vorstandsmitglieder über diese Befugnisse hinaus handeln. Diese Bestimmung betrifft das Innenverhältnis. Er ist verpflichtet die Mitglieder hierüber unverzüglich zu informieren.
\item Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands und die gegenseitige Vertretung der Vorstandsmitglieder, sowie die Art des Zustandekommens seiner Beschlüsse regelt und die der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.
\item Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und fasst die erforderlichen Beschlüsse.
\item Er ist zu rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen zu Lasten des Vereins bis zu einer Höhe von EUR 523,42 ermächtigt. Diese Bestimmung betrifft das Innenverhältnis.
\item In dringenden, keinen Aufschub duldenden Dingen kann der Vorstand mit der Zustimmung aller Vorstandsmitglieder über diese Befugnisse hinaus handeln. Diese Bestimmung betrifft das Innenverhältnis. Er ist verpflichtet die Mitglieder hierüber unverzüglich zu informieren.
\item Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands und die gegenseitige Vertretung der Vorstandsmitglieder, sowie die Art des Zustandekommens seiner Beschlüsse regelt und die der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.
\end{enumerate}
\section{Ausschluss von Mitgliedern}
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit ein Mitglied auf Antrag ausschließen.
\item Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit ein Mitglied auf Antrag ausschließen.
\item Gegen diesen Ausschluss kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
\item Ein Widerspruch führt zu einer Überprüfung des Ausschlusses durch die Mitgliederversammlung. Die einfache Mehrheit kann den Ausschluss ablehnen.
\item Ein Widerspruch führt zu einer Überprüfung des Ausschlusses durch die Mitgliederversammlung. Die einfache Mehrheit kann den Ausschluss ablehnen.
\item Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
\end{enumerate}
\section{Auflösung des Vereins}
\section{Auflösung des Vereins}
\begin{enumerate}
\item Der Antrag auf Auflösung des Vereins kann durch den Vorstand oder ein Fünftel der Mitglieder gestellt werden.
\item Die Auflösung des Vereines kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Stimmenthaltungen bleiben außer acht.
\item Der Antrag auf Auflösung muss der Mitgliederversammlung spätestens vier
\item Der Antrag auf Auflösung des Vereins kann durch den Vorstand oder ein Fünftel der Mitglieder gestellt werden.
\item Die Auflösung des Vereines kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Stimmenthaltungen bleiben außer acht.
\item Der Antrag auf Auflösung muss der Mitgliederversammlung spätestens vier
Wochen vor ihrer Tagung vorgelegt worden sein.
\item Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des gemeinnützigen Zwecks fällt sein Vermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende,
als gemeinnützig anerkannte Körperschaft, die es zur Förderung der Volksbildung zu verwenden hat.
\item Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des gemeinnützigen Zwecks fällt sein Vermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende,
als gemeinnützig anerkannte Körperschaft, die es zur Förderung der Volksbildung zu verwenden hat.
\end{enumerate}
\section{Ermächtigung}
\section{Ermächtigung}
\label{ermaechtigung}
Der Vorstand ist ermächtigt, etwaige zur Eintragung des Vereins und Anerkennung der Gemeinnützigkeit erforderliche formelle Änderungen und Ergänzungen der Satzung vorzunehmen.
Der Vorstand ist ermächtigt, etwaige zur Eintragung des Vereins und Anerkennung der Gemeinnützigkeit erforderliche formelle Änderungen und Ergänzungen der Satzung vorzunehmen.
\section{Aufwendungsersatz}
Werden Amtsträger, Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins mit
Tätigkeiten für den Verein beauftragt, so haben sie Anrecht auf die
Werden Amtsträger, Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins mit
Tätigkeiten für den Verein beauftragt, so haben sie Anrecht auf die
Erstattung ihrer Aufwendungen, sofern diese vorher dem Vorstand bekannt
gegeben wurden. Die Höhe der Erstattung erfolgt bis zur
Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten, im Falle von Reisekosten bis
zur Höhe der billigsten Reisemöglichkeit. Die tatsächlichen
Kosten sind nachzuweisen. Abweichungen können durch den
gegeben wurden. Die Höhe der Erstattung erfolgt bis zur
Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten, im Falle von Reisekosten bis
zur Höhe der billigsten Reisemöglichkeit. Die tatsächlichen
Kosten sind nachzuweisen. Abweichungen können durch den
Vorstand im Einzelfall beschlossen werden. \\[1.5cm]
\section*{Änderungen}
\section*{Änderungen}
\begin{itemize}
\item Die vorstehende Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 3. April 2009 neu gefasst.
\item Durch Vorstandsbeschluss gemäß \ref{ermaechtigung} am 8. Juli 2009 geändert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 23. April 2011 geändert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 10. August 2012 geändert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 12. April 2013 geändert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 04. April 2014 geändert.
\item Durch Vorstandsbeschluss gemäß \ref{ermaechtigung} am 8. Juli 2009 geändert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 23. April 2011 geändert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 10. August 2012 geändert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 12. April 2013 geändert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 04. April 2014 geändert.
\end{itemize}
\end{document}