Satzung an Stand nach AMV Juni 2014 angepasst

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@ -6,7 +6,7 @@
\title{Satzung}
\subtitle{des Chaos Computer Club Mannheim}
\author{}
\date{04. April 2014}
\date{06. Juni 2014}
\renewcommand*\thesection{\S~\arabic{section}}
\KOMAoptions{toc=flat}
@ -71,13 +71,8 @@ Die Mitgliedschaft endet
\section{Organe}
Die Organe des Vereins sind
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand, bestehend aus dem:
\begin{enumerate}
\item 1. Vorsitzenden
\item 2. Vorsitzenden
\item Schatzmeister
\end{enumerate}
\item die Mitgliederversammlung.
\item die Mitgliederversammlung
\item der Vorstand
\end{enumerate}
\section{Die Mitgliederversammlung}
@ -90,7 +85,7 @@ Die Organe des Vereins sind
\item \label{mv-nachtrag} Mitglieder können zu den bestehenden Tagesordnungspunkten weitere Anträge stellen, wenn sie diese dem Vorstand spätestens zwei Wochen vor dem anberaumten Termin schriftlich oder per E-Mail zur Bekanntgabe mitteilen. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Zulassung der nachträglichen Anträge zur Beschlussfassung.
\item Eine Vertretung eines Mitglieds durch ein anderes ist möglich, wenn die Vertretungsbefugnis schriftlich nachgewiesen wird.
\item Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
\item Die Mitgliederversammlung wird von einem anwesenden Vorstandsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandsmitlglied anwesend, bestellt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.
\item Die Mitgliederversammlung bestellt einen Versammlungsleiter.
\item{Protokollführer}
\begin{enumerate}
\item Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen einen Protokollführer.
@ -122,14 +117,15 @@ Die Mitgliederversammlung
\section{Der Vorstand}
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand trifft seine Beschlüsse auf Sitzungen, zu denen spätestens eine Woche vorher schriftlich oder per E-Mail zu laden ist. Mit dem Einverständnis aller Vorstandsmitglieder kann diese Frist verkürzt werden oder ganz entfallen.
\item Der Vorstand trifft seine Beschlüsse auf Sitzungen.
\item Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind.
\item Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
\item Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann durch den Vorstand für die verbleibende Amtszeit ein Stellvertreter bestellt werden.
\item Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorstandsmitglieder vertreten. Jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
\item Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der Vorstand in wichtigen Dingen gemeinsam beschließt.
\item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren bestellt, er bleibt jedoch bis zu Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig.
\item Vorstandsmitglied kann nur werden, wer mindestens ein Jahr Vereinsmitglied ist und in dieser Zeit für die Ziele des Vereins förderlich tätig war. Über die Eignung des Kandidaten entscheidet die Mitgliederversammlung.
\item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren bestellt, er bleibt jedoch bis zur Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig.
\item Vorstandsmitglied kann nur werden, wer mindestens ein Jahr Vereinsmitglied ist.
\item Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Personen. Die Mitgliederversammlung bestellt davon eine als Schatzmeister.
\end{enumerate}
\section{Zuständigkeiten des Vorstands}
@ -137,7 +133,7 @@ Die Mitgliederversammlung
\item Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und fasst die erforderlichen Beschlüsse.
\item Er ist zu rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen zu Lasten des Vereins bis zu einer Höhe von EUR 523,42 ermächtigt. Diese Bestimmung betrifft das Innenverhältnis.
\item In dringenden, keinen Aufschub duldenden Dingen kann der Vorstand mit der Zustimmung aller Vorstandsmitglieder über diese Befugnisse hinaus handeln. Diese Bestimmung betrifft das Innenverhältnis. Er ist verpflichtet die Mitglieder hierüber unverzüglich zu informieren.
\item Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die die Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands und die gegenseitige Vertretung der Vorstandsmitglieder, sowie die Art des Zustandekommens seiner Beschlüsse regelt und die der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.
\item Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese ist den Mitgliedern innerhalb einer Woche schriftlich oder per E-Mail zur Verfügung zu stellen.
\end{enumerate}
\section{Ausschluss von Mitgliedern}
@ -180,5 +176,6 @@ Vorstand im Einzelfall beschlossen werden. \\[1.5cm]
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 10. August 2012 geändert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 12. April 2013 geändert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 04. April 2014 geändert.
\item Durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 06. Juni 2014 geändert.
\end{itemize}
\end{document}